JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > E > Ecklohn
| Rechtsgebiete: | Abkommen über die Tariflöhne in der Metall- und Elektroindustrie Nordrhein-Westfalens, BGB, TVG, BetrVG |
| Schlagworte: | Anrechnung einer tariflichen Einmalzahlung |
| Stichwort: | Ecklohn |
| Volltext: BAG - Urteil, 5 AZR 821/07 | |
| Rechtsgebiete: | Abkommen über die Tariflöhne in der Metall- und Elektroindustrie, BGB, TVG, BetrVG |
| Schlagworte: | Anrechnung einer tariflichen Einmalzahlung |
| Stichwort: | Ecklohn |
| Leitsatz: | Der Arbeitgeber kann eine übertarifliche Zulage mangels anderweitiger Abrede bei Tariflohnerhöhungen - auch rückwirkend - verrechnen. Der damit verbundene Vorbehalt einer nachträglichen Tilgungsbestimmung verstößt nicht gegen das Transparenzgebot des § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB. |
| Volltext: BAG - Urteil, 5 AZR 820/07 | |
| Rechtsgebiete: | Lohn- und Gehaltsabkommen der metallverarbeitenden Industrie NRW 2006 und 2007 |
| Schlagworte: | Tariferhöhung, Einmalzahlung, Haustarifvertrag |
| Stichwort: | Ecklohn |
| Leitsatz: | Bestimmt ein Haustarifvertrag unter Bezugnahme auf die Flächentarifverträge der entsprechenden Branche, dass die Beschäftigten "die Tariferhöhungen ab 2006 bis einschließlich 2010" erhalten sollen, so fallen darunter auch von den Parteien des Flächentarifvertrags vereinbarte tarifliche Einmalzahlungen, soweit diese dazu dienen, den dem Arbeitnehmer als Arbeitsvergütung für eine bestimmte Zeitspanne tariflich geschuldeten Entgeltbetrag in pauschalierter Form zu erhöhen. |
| Volltext: LAG-KOELN - Urteil, 7 Sa 1574/07 | |
| Rechtsgebiete: | BetrVG |
| Schlagworte: | Betriebsrat, Zustimmungsersetzung, Eingruppierung, Änderung, Entlohnungsgrundsätze, Vergütungsstruktur, Absenkung, Eingangsvergütung |
| Stichwort: | Ecklohn |
| Leitsatz: | 1. Dem Betriebsrat steht bei der Änderung bestehender Entlohnungsgrundsätze nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG ein Mitbestimmungsrecht zu. Das Mitbestimmungsrecht dient vornehmlich der Angemessenheit und Durchsichtigkeit des innerbetrieblichen Lohngefüges. 2. Ändert der Arbeitgeber eine bestehende Vergütungsordnung ohne Mitwirkung des Betriebsrats derart, dass er die Eingangsvergütungen in prozentual unterschiedlicher Höhe absenkt, kann der Betriebsrat die Zustimmung zur geplanten Eingruppierung verweigern. Die Änderung der abstrakten Mindestdifferenzen zwischen den Gehältern der einzelnen Vergütungsgruppen stellt einen Eingriff in die innerbetriebliche Lohn- und Verteilungsgerechtigkeit der Vergütungsordnung dar und löst somit das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats aus. |
| Volltext: LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN - Urteil, 5 TaBV 2/08 | |
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