JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > E > Eckgrundstücksermäßigung
| Rechtsgebiete: | KAG |
| Schlagworte: | Beitrag, Beitragsrecht, Ausbau, Ausbaubeitrag, Ausbaubeitragsrecht, einmaliger Beitrag, Beitragspflicht, Entstehen der Beitragspflicht, Beitragsanspruch, Vorausleistung, Investitionsaufwendungen, Aufwendungen, Kosten, Abgabenrecht, Verkehrsanlage, Straße, Gemeindestraße, selbständige Verkehrsanlage, Zugang, Zugänglichkeit, Aufwand, Aufwandsverteilung, Verkehrsplanung, Bebauungsplan, Rechtsverbindlichkeit, In-Kraft-Treten, Verkehrskonzept, Verkehrskonzeption, Hinterliegergrundstück, Gemeindeanteil, Anliegerverkehr, Durchgangsverkehr, Eckgrundstücksermäßigung, Stützmauer, Gabionen, Bürgersteig, Gehweg, höhengleicher Gehweg |
| Stichwort: | Eckgrundstücksermäßigung |
| Leitsatz: | Bei der auf den Zeitpunkt der Entstehung der Beitragspflicht bezogenen Festlegung des Gemeindeanteils sind Maßnahmen zur Umsetzung der gemeindlichen Straßenplanung zu berücksichtigen, die konkret darauf schließen lassen, dass sich demnächst die zahlenmäßige Relation der Verkehrsfrequenzen des Anliegerverkehrs einerseits und des allgemeinen Durchgangsverkehrs andererseits in erheblicher Weise ändern wird. Betrifft diese Änderung den zu erwartenden Verkehr in ein bzw. aus einem Neubaugebiet, muss er jedenfalls solange unberücksichtigt bleiben, wie die Planung noch nicht rechtsverbindlich ist. Zur Beitragsfähigkeit der Kosten für einen höhengleich mit der Fahrbahn ausgeführten Gehweg mit einer Breite von nur 0,60 m. Grundstücke, die von der ausgebauten Straße her nicht über ein Anliegergrundstück, sondern über eine von dieser Straße abzweigende, eigenständige Verkehrsanlage erreichbar sind, unterliegen nicht als sogenannte Hinterliegergrundstücke der Beitragspflicht. |
| Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 6 A 10697/08.OVG | |
| Rechtsgebiete: | KAG, BauGB |
| Schlagworte: | Normenkontrolle, Normenkontrollverfahren, Beitragssatzung, Verkehrsanlagen, Beitrag, Beitragsrecht, Ausbau, Ausbaubeitrag, Ausbaubeitragsrecht, wiederkehrender Beitrag, Beitragspflicht, Abgabenrecht, Verkehrsanlage, Erschließungsanlage, Straße, Anbaustraße, Zugang, Zufahrt, einheitliche öffentliche Einrichtung, gemeindliche Einrichtung, Gemeindegebiet, Einheit, Abrechnungseinheit, Gemeindeteil, Selbstverwaltung, Sondervorteil, Vorteilsbegriff, Nutzbarkeit, bauliche Nutzbarkeit, qualifizierte Nutzbarkeit, Bebaubarkeit, Rundung, Abrundung, Aufrundung, Beitragsmaßstab, Vollgeschossmaßstab, Typisierung, Pauschalierung, Nutzungsmaß, Stellplatz, Garage, Sanierungsgebiet, förmlich festgelegtes Sanierungsgebiet, Ausgleichsbetrag, Ablösung, Eckgrundstück, Eckgrundstücksvergünstigung, Vergünstigung, mehrfach erschlossenes Grundstück, Eckgrundstücksermäßigung, Verschonung, Befreiung, Verschonungszeitraum |
| Stichwort: | Eckgrundstücksermäßigung |
| Leitsatz: | Ein Verteilungsmaßstab zur Erhebung wiederkehrender Beiträge nach § 10a KAG, der das Nutzungsmaß unter Berücksichtigung der Bebaubarkeit mit Vollgeschossen bestimmt, muss regelmäßig (auch) zwischen ein- und zweigeschossig bebaubaren Grundstücken sowie danach unterscheiden, ob lediglich Stellplätze bzw. Garagen errichtet werden dürfen oder das Grundstück nur gewerblich nutzbar ist, aber nicht bebaut werden darf. Eine nicht hinreichend differenzierende Maßstabsregelung ist nicht zu beanstanden, wenn die zu Beiträgen zu veranlagenden Grundstücke mit geringerer Nutzbarkeit nicht mehr als 10 v. H. ausmachen (im Anschluss an OVG RP, 12 A 11979/00.OVG, AS 29, 97, ESOVGRP; 6 A 10938/05.OVG, ESOVGRP). Grundstücke im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet, die gleichzeitig innerhalb der einheitlichen öffentlichen Einrichtung sämtlicher zum Anbau bestimmter Verkehrsanlagen i. S. d. § 10a Abs. 1 KAG liegen, werden grundsätzlich zu wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau von Straßen außerhalb des Sanierungsgebiets veranlagt, zumal vom Gesetzgeber die rechtliche Grundlage für ihre Verschonung in § 10a Abs. 5 KAG geschaffen wurde. |
| Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 6 C 10255/08.OVG | |
| Rechtsgebiete: | HessKAG, StrBS der Stadt Bad Hersfeld |
| Schlagworte: | Ausbau, Eckgrundstücksermäßigung, Eigentümeridentität, Hinterliegergrundstück, Inanspruchnahmemöglichkeit, Straßenbeitrag, Vorteil, Zugang, einheitliche Nutzung |
| Stichwort: | Eckgrundstücksermäßigung |
| Leitsatz: | Ein sogenanntes Hinterliegergrundstück ist zu Straßenausbaubeiträgen gemäß § 11 Abs. 1, 3 KAG heranzuziehen, wenn eine Inanspruchnahmemöglichkeit der Straße für das Grundstück besteht. Werden Hinterlieger- und Anliegergrundstück bei Eigentümeridentität als einheitliches Firmengelände genutzt, sind diese Voraussetzungen erfüllt. |
| Volltext: HESSISCHER-VGH - Beschluss, 5 TG 2850/04 | |
| Rechtsgebiete: | HessKAG, StrBS der Stadt Bad Hersfeld |
| Schlagworte: | Anlieger, Ausbau, Eckgrundstücksermäßigung, Eigentümeridentität, einheitliche Nutzung, Hinterliegergrundstück, Inanspruchnahmemöglichkeit, Straßenbeitrag, vollständige Überbauung, Vorteil, Zugang |
| Stichwort: | Eckgrundstücksermäßigung |
| Leitsatz: | Eine weitgehende Überbauung eines Anliegergrundstücks, die es bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise ausschließt, sich vom Hinterliegergrundstück einen Zugang zur Straße zu verschaffen, schließt auch bei Eigentümeridentität die vorteilhafte Möglichkeit der Inanspruchnahme der Straße durch das Hinterliegergrundstück unter dem Gesichtspunkt der Möglichkeit der Schaffung einer Zufahrt aus. |
| Volltext: HESSISCHER-VGH - Beschluss, 5 TG 2864/04 | |