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Echte Barlohnumwandlung

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BFH – Urteil, VIII R 68/06 vom 10.06.2008

Rechtsgebiete:EStG
Schlagworte:Berücksichtigung von im Rahmen eines Ehegattenarbeitsverhältnisses geleisteten Aufwendungen für eine Direktversicherung als Betriebsausgabe - Echte Barlohnumwandlung - Beherrschung einer Gesellschaft durch Mehrzahl der Gesellschafter
Stichwort:Echte Barlohnumwandlung
Leitsatz:Wird in einem steuerlich anzuerkennenden Arbeitsverhältnis zwischen Ehegatten (ggf. auch zwischen einer Personengesellschaft und dem Ehegatten eines Gesellschafters) ein Teil des bis dahin bestehenden angemessenen Lohnanspruchs in einen Direktversicherungsschutz umgewandelt ohne Veränderung des Arbeitsverhältnisses im Übrigen (sog. echte Barlohnumwandlung), sind die Versicherungsbeiträge betrieblich veranlasst und regelmäßig ohne Prüfung einer sog. Überversorgung als Betriebsausgabe zu berücksichtigen (gegen BFH-Urteil vom 16. Mai 1995 XI R 87/93, BFHE 178, 129, BStBl II 1995, 873 und in Abgrenzung zu Fällen zusätzlich zum bis dahin bestehenden Lohnanspruch geleisteter Versicherungsbeiträge).
Volltext: BFH - Urteil, VIII R 68/06




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