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Entscheidungen der Gerichte




OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 1 A 10351/07.OVG vom 05.11.2007

Rechtsgebiete:BauGB, BauNVO, GG, LBauO
Schlagworte:ALDI-Markt, Annahme, Auswirkungen, Außenbereich, Bauleitplanung, Bebauungsplan, Beeinträchtigung, Bevölkerung, Bundesstraße, EAG Bau, Einvernehmen, Einzelhandel, Einzelhandelsbetrieb, Einzelhandelskonzept, Einzelhandelsnutzung, Einzugsbereich, Entfernung, Entwicklungskonzept, erheblich, Erschließung, Erschließungsangebot, Erschließungsanlage, Erschließungslast, Erschließungspflicht, Fernwirkung, Fiktion, Gemeinde, Gemeindegebiet, Größe, großflächig, Großflächigkeit, Innenbereich, Leichtigkeit, Lebensmitteldiscounter, Linksabbiegespur, nachteilig, Nahversorgung, Nahversorgungsbereich, Nutzbarkeit, Parkplätze, Planung, Planungshoheit, Privilegierung, privilegiertes Vorhaben, Prognoseentscheidung, räumlich, Rechtsanspruch, schädliche Auswirkungen, Sicherheit, Sortimentsgruppe, Sperrwirkung, Standort, städtebauliches Entwicklungskonzept, städtebauliches Interesse, Straße, Umsatzverteilung, Verdichtung, Verkaufsfläche, Verkehr, Verkehrsaufkommen, Versorgungsfunktion, Versorgungsbereich, Verwaltungspraxis, Vorhaben, Willkür, zentraler Versorgungsbereich, Zentrenkonzept, zentrenrelevant, Zentrum, Zufahrt, Zufahrtsfrequentierung, Zumutbarkeit, Zweckbestimmung
Stichwort:EAG Bau
Leitsatz:1) Ein zentraler Versorgungsbereich i.S. von § 34 Abs. 3 BauGB kann durch ein städtebauliches Entwicklungskonzept nach § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB in Gestalt eines Einzelhandels- oder Zentrenkonzepts festgelegt werden.

2) Zur Rechtsnatur eines städtebaulichen Entwicklungskonzepts

3) Schädliche Auswirkungen auf einen zentralen Versorgungsbereich i.S. von § 34 Abs. 3 BauGB sind bei großflächigen Einzelhandelsbetrieben i.d. Regel anzunehmen; insoweit kann auf die Regelungssystematik des § 11 Abs. 3 Sätze 2 bis 4 BauNVO zurückgegriffen werden.

4) Die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Verpflichtung der Gemeinde, in Plangebieten nach § 30 Abs. 1 BauGB und bezüglich privilegierter Außenbereichsvorhaben ein zumutbares Erschließungsangebot anzunehmen, lässt sich grundsätzlich auf den unbeplanten Innenbereich nicht übertragen.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 1 A 10351/07.OVG



OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 1 C 10244/06.OVG vom 18.10.2006

Rechtsgebiete:BauGB
Schlagworte:Bebauungsplan, Normenkontrolle, Europarechtsanpassungsgesetz Bau, EAG Bau, Überleitung, Überleitungsvorschrift, Umweltprüfung, Verfahrensmangel, Verfahrensverstoß, Einleitung, Verfahrenseinleitung, förmliche Verfahrenseinleitung, Aufstellungsbeschluss, Planaufstellungsbeschluss, Bekanntmachung, ortsübliche Bekanntmachung, landespflegerischer Planungsbeitrag, Ablagerung, Altablagerung
Stichwort:EAG Bau
Leitsatz:1. In einem Bebauungsplanaufstellungsbeschluss, der nicht ortsüblich bekannt gemacht worden ist, kann keine förmliche Verfahrenseinleitung im Sinne von § 244 Abs. 1 BauGB liegen.

2. Die im Fehlen eines Umweltberichts liegende Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften des BauGB wird nicht schon deshalb unbeachtlich, weil zu dem Bebauungsplan ein landespflegerischer Planungsbeitrag gemäß § 17 LPflG erstellt worden ist. Anders kann es sich nur dann verhalten, wenn bei der Erarbeitung desselben die gesetzlichen Vorgaben für den Umweltbericht zur Gänze eingehalten worden sind, so dass der Sache nach von einem Umweltbericht gesprochen werden kann.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 1 C 10244/06.OVG


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