| Rechtsgebiete: | GewO, BGB |
| Schlagworte: | Anweisung, Direktionsrecht, Vorname, Geschäftsbriefe, E-Mail-Adresse, Persönlichkeitsrecht, Privatsphäre, Abwägung |
| Stichwort: | E-Mail-Adresse |
| Leitsatz: | Die im Interesse einer transparenten, bürgernahen öffentlichen Verwaltung erteilte Anweisung an Sachbearbeiter/innen des Bereiches Familienhilfe/ Jugendamt, auf ausgehenden dienstlichen Schreiben den Vornamen anzugeben und eine aus Vor- und Namen zusammengesetzte dienstliche E-Mail-Adresse zu benutzen, verletzt in der Regel nicht das Persönlichkeitsrecht der Arbeitnehmer. Etwas anderes gilt lediglich dann, wenn dem konkret Sicherheitsbedenken entgegenstehen. |
| Volltext: LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN - Urteil, 3 Sa 305/07 |