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Dynamische Verweisung in Firmentarifvertrag auf Flächentarifverträge vor Betriebsübergang

Entscheidungen der Gerichte




BAG – Urteil, 4 AZR 332/00 vom 29.08.2001

Rechtsgebiete:BGB, TVG, ZPO
Schlagworte:Dynamische Verweisung in Firmentarifvertrag auf Flächentarifverträge vor Betriebsübergang
Stichwort:Dynamische Verweisung in Firmentarifvertrag auf Flächentarifverträge vor Betriebsübergang
Leitsatz:1. Die wegen beiderseitiger Tarifgebundenheit unmittelbar und zwingend geltenden Bedingungen eines Firmentarifvertrages werden nach einem Betriebsübergang zum Inhalt des Arbeitsverhältnisses, dies aber nur mit dem Tarifstand zur Zeit des Betriebsübergangs. Spätere Änderungen der im Firmentarifvertrag in Bezug genommenen Verbandstarifverträge sind unbeachtlich (Bestätigung Senat 20. Juni 2001 - 4 AZR 295/00 - zur Veröffentlichung vorgesehen <zVv.>).

2. Daran ändert nichts, daß der Firmentarifvertrag einschließlich der darin in Bezug genommenen Verbandstarifverträge auch kraft arbeitsvertraglicher Vereinbarung anzuwenden ist. Eine solche Vereinbarung ist eine Gleichstellungsabrede und begründet deswegen keine Rechtsposition, die über die bei Tarifgebundenheit hinaus geht.
Volltext: BAG - Urteil, 4 AZR 332/00




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