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Entscheidungen der Gerichte




LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN – Urteil, 3 Sa 159/08 vom 17.07.2008

Rechtsgebiete:BGB, GG
Schlagworte:Bezugnahmeklausel, konstitutiv, dynamisch, Verweisung, Betriebsübergang, Tarifbindung, Vertragsrecht, Konkurrenz, Vertrauensschutz, negative Koalitionsfreiheit
Stichwort:dynamisch
Leitsatz:1. Hat eine im Arbeitsvertrag tarifgebundener Parteien nach der Schuldrechtsreform vereinbarte kleine dynamische Bezugnahmeklausel konstitutive Wirkung, führt dies gem. § 613a Abs. 1 S. 1 BGB bei einem Betriebsübergang auf einen nicht tarifgebundenen Erwerber zu einer Bindung an nachfolgende Tarifvertragsänderungen kraft Vertragsrecht.

2. Diese Ansprüche aus Vertragsrecht werden nicht durch § 613a Abs. 1 S. 2 BGB und die darauf beruhende nur noch statische Weitergeltung von Tarifnormen verdrängt. § 613a Abs. 1 S. 1 BGB ist neben § 613a Abs. 1 S. 2 BGB mit unterschiedlichen Auswirkungen für den Betriebserwerber anwendbar.

3. Darin liegt - auch aus europarechtlicher Sicht - kein Verstoß gegen die negative Koalitionsfreiheit des Betriebserwerbers.
Volltext: LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN - Urteil, 3 Sa 159/08



OLG-FRANKFURT – Beschluss, 2 UF 413/06 vom 05.03.2007

Rechtsgebiete:BetrAVG, BGB, VAHRG
Schlagworte:Versorgungsausgleich, Anwartschaft, Anwartschaften, Rentensplitting, Rente, Dynamik, dynamisch, volldynamisch, teildynamisch, Anpassung
Stichwort:dynamisch
Leitsatz:Im Rahmen des Versorgungsausgleichs sind Anwartschaften im Leistungsstadium dann als volldynamisch zu bewerten, wenn die nach § 16 Abs. 3 Nr. 1 BetrAVG vorgesehene jährliche Anpassung um 1 % erfolgt.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 2 UF 413/06

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 12 A 11452/02.OVG vom 26.02.2002

Rechtsgebiete:SGB VIII, SGB X
Schlagworte:Jugendhilferecht, Jugendhilfeträger, Träger der Jugendhilfe, örtlicher Träger, Hilfe zur Erziehung, Eingliederungshilfe, Hilfeprozess, Kosten, Erstattung, Kostenerstattung, Kostenerstattungspflicht, Kostenerstattungsberechtigter, gewöhnlicher Aufenthalt, Leistung, Leistung der Jugendhilfe, Beginn der Leistung, nach Beginn der Leistung, Altfall, Gesamtmaßnahme, Zuständigkeit, örtliche Zuständigkeit, bisherige Zuständigkeit, wandernd, dynamisch, Aufenthalt, Leistungsbeginn, Aufenthaltsort
Stichwort:dynamisch
Leitsatz:1. Ein örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe war nur dann i.S.v. § 89 a Abs. 1 Satz 1 SGB VIII "zuvor zuständig", wenn sich diese Zuständigkeit aus § 86 Abs. 1 bis 5 SGB VIII ergeben hat.

2. Bei so genannten Altfällen, die vor In-Kraft-Treten des § 86 SGB VIII 1993 begonnen haben, ergibt sich die örtliche Zuständigkeit nach dieser Bestimmung aufgrund der danach maßgeblichen Umstände vor und seit Beginn der Leistung.

3. Haben die Elternteile vor Beginn der Leistung verschiedene gewöhnliche Aufenthalte, begründen sie nach Beginn der Leistung aber beide ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Bereich desselben örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe, so wird dieser gemäß § 86 Abs. 1 Satz 1 SGB VIII örtlich zuständig. Begründen die Elternteile danach wieder verschiedene gewöhnliche Aufenthalte, ergibt sich die örtliche Zuständigkeit aus § 86 Abs. 5 SGB VIII (Prinzip der dynamischen und wandernden Zuständigkeit).

4. Ob eine Leistung der Jugendhilfe fortgesetzt wird oder ob eine neue Leistung beginnt, kann nicht allein danach beurteilt werden, ob die nunmehr benötigte Jugendhilfeleistung oder ein Teil davon einer anderen Nummer des § 2 Abs. 2 SGB VIII unterfallen würde als die bisherige Leistung der Jugendhilfe.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 12 A 11452/02.OVG


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