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BFH – Urteil, IV R 25/07 vom 15.05.2008

Rechtsgebiete:EStG
Schlagworte:Einziehung fremder Gelder aufgrund einer Inkassovollmacht - Abredewidrige Verwendung von für Rechnung der Versicherungsgesellschaften vereinnahmten Versicherungsbeiträgen für private Zwecke durch einen Versicherungsmakler - Umschuldung der Auskehrungsverbindlichkeiten in Vereinbarungsdarlehen - Annexqualifikation des Umschuldungskredits - Durchlaufende Posten - Kein Betriebsausgabenabzug der Zinsen und Finanzierungsnebenkosten - Zuordnung von Krediten zum Privatvermögen
Stichwort:Durchlaufende Posten
Leitsatz:Werden die von einem Versicherungsmakler für Rechnung der Versicherungsgesellschaften vereinnahmten Versicherungsbeiträge (durchlaufende Posten) abredewidrig für private Zwecke verwendet und die Auskehrungsverbindlichkeiten in Vereinbarungsdarlehen umgeschuldet, sind die hierfür entrichteten Zinsen sowie die angefallenen Finanzierungsnebenkosten keine Betriebsausgaben.
Volltext: BFH - Urteil, IV R 25/07




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