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Durchgriffshaftung im Vermögensrecht

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BVERWG – Urteil, BVerwG 8 C 8.03 vom 24.09.2003

Rechtsgebiete:VermG
Schlagworte:Anteilsschädigung, Durchgriffshaftung im Vermögensrecht, Bruchteilseigentum, vermögensrechtliche Einräumung von -, Ablösebetrag, Herausgabe des Ablösebetrags, Grundstücksbelastungen im Vermögensrecht, Abschlag für Grundpfandrechte, Eigentumsverlust, Eintritt des -, Berechtigter, Beschwer des Grundpfandrechts-Gläubigers
Stichwort:Durchgriffshaftung im Vermögensrecht
Leitsatz:Ein Ablösebetrag gemäß § 18 VermG ist auch dann zu hinterlegen, wenn einem geschädigten Gesellschafter Bruchteilseigentum an einem Grundstück eingeräumt wird.

War eine Beteiligung an einem Unternehmen Gegenstand einer Schädigung, sind Grundpfandrechte, die nach der Schädigung zur Sicherung einer Verpflichtung des Unternehmens bestellt wurden, bei der Festsetzung von Ablösebeträgen nur mit Abschlägen zu berücksichtigen.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 8 C 8.03




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