JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > D > Durchführungsplan
| Rechtsgebiete: | BauGB, NBauO |
| Schlagworte: | Aufbaugesetz, Bauvoranfrage, Bauvorbescheid, Durchführungsplan, Rechtsschutzbedürfnis, Schlusspunkttheorie |
| Stichwort: | Durchführungsplan |
| Leitsatz: | Die Baugenehmigungsbehörde darf sanierungsrechtliche Belange bei der Beantwortung einer auf das Bauplanungsrecht beschränkten Bauvoranfrage nicht von sich aus einbeziehen und von ihrer Beurteilung die Erteilung des erstrebten Bauvorbescheides abhängig machen (Aufgabe der gegenteiligen Auffassung des OVG Lüneburg, Urt. v. 28.6.1985 - 6 A 8/84 -, UPR 1986, 226 = ZfBR 1986, 84 = BRS 44 Nr. 233). Das gilt auch dann, wenn Bauaufsichtsbehörde und Gemeinde/Sanierungsträger identisch sind. |
| Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Urteil, 1 LB 340/02 | |
| Rechtsgebiete: | BImSchG, BO Hanover, BauNVO, TA Lärm |
| Schlagworte: | Allgemeines Wohngebiet, Durchführungsplan, Gemengelage, Ortsüblichkeit eines Geräusches, Rücksichtnahmegebot, Zwsichenwert nach TA Lärm |
| Stichwort: | Durchführungsplan |
| Leitsatz: | 1. Die in der Bauordnung für die Hauptstadt Hannover vom 31.01.1930 vorgesehene Gebietskategorie "Wohngebiet" entspricht einem allgemeinen Wohngebiet nach der BauNVO. 2. Die Ortsüblichkeit eines Geräusches im Sinne der Nr. 6.7 TA Lärm ist ein qualitatives Kriterium, das sich nach der charakteristischen Vergleichbarkeit mit den übrigen am Immissionsort vorherrschenden Geräuschen beurteilt. 3. Für die Bildung eines Immissionszwischenwertes bei Gemengelagen gem. 6.7 TA Lärm kann es als eines unter mehreren Kriterien bedeutsam sein, ob der Nachbar einer Industrieanlage in der Vergangenheit bereits rechtliche Schritte unternommen hat, um gegen eine Lärmbelastung vorzugehen. |
| Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Urteil, 7 LB 54/02 | |
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