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LAG-DUESSELDORF – Urteil, 9 Sa 1090/07 vom 23.11.2007

Rechtsgebiete:TVöD, TVÜ-VKA, TV-WW/NW, Überleitungstarifvertrag-WW/NW
Schlagworte:Verbandsklage, Auslegung von Tarifverträgen, Durchführungspflicht
Stichwort:Durchführungspflicht
Leitsatz:1. Zur Frage, ob der BAT bzw. der BMT-G II oder der TVöD in Betrieben der Abwasserwirtschaft in NRW gelten.

2. Die Tarifvertragsparteien sind verpflichtet, auf ihre Mitglieder einzuwirken, tarifwidrige Maßnahmen zu unterlassen. Der Einwirkungsanspruch einer Tarifvertragspartei gegen die andere setzt nicht voraus, dass sich eindeutig ergibt, dass eine bestimmte Regelung dem Tarifvertrag nicht entspricht oder ein entsprechendes rechtskräftiges gerichtliches Urteil oder eine verbindliche Entscheidung einer tariflichen Schiedsstelle vorliegt oder die Tarifvertragspartei selbst von der Tarifwidrigkeit der Regelung ausgeht (entgegen BAG vom 29.04.1992, AP Nr. 3 zu § 1 TVG Durchführungspflicht).
Volltext: LAG-DUESSELDORF - Urteil, 9 Sa 1090/07




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