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Durchführung von Rechtshilfeersuchen

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BAG – Beschluss, 10 AS 5/99 vom 26.10.1999

Rechtsgebiete:GVG, ArbGG
Schlagworte:Durchführung von Rechtshilfeersuchen
Stichwort:Durchführung von Rechtshilfeersuchen
Leitsatz:Leitsätze:

Ein Ersuchen um Rechtshilfe darf vom ersuchten Arbeitsgericht nicht allein mit der Begründung abgelehnt werden, die durchzuführende Beweisaufnahme stelle die Erhebung eines unzulässigen Ausforschungsbeweises dar.

Hinweise des Senats:
Weiterführende Rechtsprechung zum Beschluß vom 16. Januar 1991 - 4 AS 7/90 - (BAGE 67, 71 = AP Nr. 1 zu § 13 ArbGG 1979)

Aktenzeichen: 10 AS 5/99
Bundesarbeitsgericht 10. Senat Beschluß vom 26. Oktober 1999
- 10 AS 5/99 -

I. Arbeitsgericht
- -
vom

II. Landesarbeitsgericht
München
- 2 Ta 139/99 -
Beschluß vom 9. Juni 1999
Volltext: BAG - Beschluss, 10 AS 5/99




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