Ein Ersuchen um Rechtshilfe darf vom ersuchten Arbeitsgericht nicht allein mit der Begründung abgelehnt werden, die durchzuführende Beweisaufnahme stelle die Erhebung eines unzulässigen Ausforschungsbeweises dar.
Hinweise des Senats:
Weiterführende Rechtsprechung zum Beschluß vom 16. Januar 1991 - 4 AS 7/90 - (BAGE 67, 71 = AP Nr. 1 zu § 13 ArbGG 1979)
Aktenzeichen: 10 AS 5/99
Bundesarbeitsgericht 10. Senat Beschluß vom 26. Oktober 1999
- 10 AS 5/99 -
I. Arbeitsgericht
- -
vom
II. Landesarbeitsgericht
München
- 2 Ta 139/99 -
Beschluß vom 9. Juni 1999