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Durchführung eines Vertrages Pflichten des Notars bei

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OLG-SCHLESWIG – Urteil, 11 U 184/02 vom 01.04.2004

Rechtsgebiete:BNotO, BeurKG
Schlagworte:Notar, Beurkundung Belehrungspflicht, Durchführung eines Vertrages Pflichten des Notars bei
Stichwort:Durchführung eines Vertrages Pflichten des Notars bei
Leitsatz:1. Den Notar trifft eine doppelte Belehrungspflicht, falls ein Urkundsbeteiligter eine ungesicherte Vorleistung erbringen soll. Er hat diesen über die Folgen der Leistungsunfähigkeit des durch die Vorleistung Begünstigten und über mögliche Wege zur Vermeidung der hiermit verbundenen Risiken zu belehren.

2. Ein Notar, der mit der Durchführung eines Vertrages im Sinne eines selbständigen Vollzugsauftrages beauftragt ist, hat über den in §§ 18,53 BeurKG erfassten Tätigkeitsumfang hinausgehende Verpflichtungen.
Volltext: OLG-SCHLESWIG - Urteil, 11 U 184/02




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