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Durchführung einer Zusammenveranlagung bei noch unbekannten Erben

Entscheidungen der Gerichte




BFH – Beschluss, III R 59/06 vom 21.06.2007

Rechtsgebiete:EStG
Schlagworte:Veranlagungswahlrecht nach dem Tode eines Ehegatten, Durchführung einer Zusammenveranlagung bei noch unbekannten Erben, Verhältnis von Zusammenveranlagung und getrennter Veranlagung
Stichwort:Durchführung einer Zusammenveranlagung bei noch unbekannten Erben
Leitsatz:Das Veranlagungswahlrecht steht nach dem Tode eines Ehegatten dessen Erben zu. Das Einverständnis des Erben mit der Zusammenveranlagung kann nur dann nach § 26 Abs. 3 EStG unterstellt werden, wenn er Kenntnis von seiner Erbenstellung und den steuerlichen Vorgängen des Erblassers hat. Bis zur Ermittlung des Erben ist daher getrennt zu veranlagen.
Volltext: BFH - Beschluss, III R 59/06




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