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JuraForum.deUrteileSchlagwörterDDurchführung einer Amtsveranlagung nach § 46 Abs. 2 Nr. 1 EStG 

Durchführung einer Amtsveranlagung nach § 46 Abs. 2 Nr. 1 EStG

Entscheidungen der Gerichte

BFH – Urteil, VI R 47/05 vom 21.09.2006

Beträgt die positive oder die negative Summe der einkommensteuerpflichtigen Einkünfte, die nicht dem Steuerabzug vom Arbeitslohn zu unterwerfen waren, vermindert um die darauf entfallenden Beträge nach § 13 Abs. 3 und § 24a EStG, jeweils mehr als 800 DM (410 ¤), ist eine Veranlagung nach § 46 Abs. 2 Nr. 1 EStG vom Amts wegen durchzuführen.

BFH – Urteil, VI R 52/04 vom 21.09.2006

Beträgt die positive oder die negative Summe der einkommensteuerpflichtigen Einkünfte, die nicht dem Steuerabzug vom Arbeitslohn zu unterwerfen waren, vermindert um die darauf entfallenden Beträge nach § 13 Abs. 3 und § 24a EStG, jeweils mehr als 800 DM (410 ¤), ist eine Veranlagung nach § 46 Abs. 2 Nr. 1 EStG von Amts wegen durchzuführen.

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