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Durchführung der Abschiebung

Entscheidungen der Gerichte




BVERWG – Urteil, BVerwG 1 C 5.05 vom 14.03.2006

Rechtsgebiete:AufenthG, AuslG, Rückführungsabkommen zwischen Deutschland und Jugoslawien, VwGO, VwKostG
Schlagworte:Beiladung, Verbot der Mischverwaltung, Abschiebung, Durchführung der Abschiebung, Rückführung, Abschiebungskosten, Personalkosten, Zentrale Abschiebestelle, amtliche Flugbegleitung, Erforderlichkeit der Begleitung, Begleitung durch ausländische Sicherheitskräfte, Auslagenersatz
Stichwort:Durchführung der Abschiebung
Leitsatz:1. Im Klageverfahren des Ausländers gegen den Leistungsbescheid der Ausländerbehörde auf Zahlung der Abschiebungskosten sind andere an der Durchführung der Abschiebung beteiligte Behörden auch dann nicht notwendig beizuladen, wenn um die ihnen entstandenen Kosten gestritten wird.

2. Personalkosten der Behörde gehören - außer in den gesetzlich besonders geregelten Fällen - nicht zu den vom Ausländer zu erstattenden Verwaltungskosten der Abschiebung im Sinne des § 83 Abs. 1 Nr. 2 AuslG (jetzt § 67 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG).

3. Wird der Ausländer bei seiner Abschiebung auf dem Luftweg von ausländischen Sicherheitskräften begleitet, stellt dies auch dann keine "amtliche" Begleitung im Sinne des § 83 Abs. 1 Nr. 3 AuslG (jetzt § 67 Abs. 1 Nr. 3 AufenthG) dar, wenn es im Einvernehmen mit den zuständigen deutschen Behörden geschieht.

4. Zur Zahlung der Kosten der Begleitung durch ausländische Sicherheitskräfte bei der Abschiebung kann der Ausländer nur nach Maßgabe des § 83 Abs. 1 Nr. 2 AuslG (jetzt § 67 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG) in Verbindung mit den allgemeinen Regelungen des Verwaltungskostengesetzes über die Erstattung von Auslagen herangezogen werden.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 1 C 5.05



BVERWG – Urteil, BVerwG 1 C 11.04 vom 14.06.2005

Rechtsgebiete:AufenthG, AuslG, VwKostG
Schlagworte:Abschiebung, Durchführung der Abschiebung, Rückführung, Ersuchen der Ausländerbehörde, Vollzugshilfe, Bundesgrenzschutz, Flugbegleitung, Landespolizei, Transportbegleitung, Abschiebungskosten, Leistungsbescheid, Zuständigkeit, einheitliche Kostenerhebung, getrennte Kostenerhebung
Stichwort:Durchführung der Abschiebung
Leitsatz:Betreibt die Ausländerbehörde die Abschiebung eines Ausländers, ist sie gemäß § 63 Abs. 1 AuslG die für diese Maßnahme insgesamt zuständige Behörde im Sinne von § 83 Abs. 4 Satz 1 AuslG, auch wenn sie zur Durchführung der Abschiebung die Polizei eines Landes oder den Bundesgrenzschutz heranzieht. Sie ist deshalb berechtigt, die gesamten Kosten der Abschiebung einschließlich der Kosten der hinzugezogenen Behörden durch Leistungsbescheid gegenüber dem Kostenschuldner zu erheben.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 1 C 11.04

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 10 A 10080/04.OVG vom 07.05.2004

Rechtsgebiete:AuslG, VwVfG, VwKostG, POG
Schlagworte:Abschiebung, Durchführung der Abschiebung, Rückführung, originäre Parallelzuständigkeit, Ausländerbehörde, Grenzschutzbehörde, Landespolizeibehörde, Vollzugshilfe, Abschiebungskosten, Kostenerhebung, Leistungsbescheid, Zuständigkeit
Stichwort:Durchführung der Abschiebung
Leitsatz:Die von der Ausländerbehörde im Rahmen einer Abschiebung zugezogenen Behörden des Bundesgrenzschutzes und der Landespolizei handeln bei deren Durchführung gemäß § 63 Abs. 4 und 6 AuslG in jeweils eigener Zuständigkeit; dementsprechend sind auch nur sie gemäß § 83 Abs. 4 Satz 1 AuslG für die Erhebung der ihnen entstandenen Kosten der Abschiebung zuständig.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 10 A 10080/04.OVG


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