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JuraForum.deUrteileSchlagwörterDdurch Nichtberücksichtigung von Vorzeiten als ruhegehaltfähige Dienstzeit 

durch Nichtberücksichtigung von Vorzeiten als ruhegehaltfähige Dienstzeit

Entscheidungen der Gerichte




BVERWG – Urteil, BVerwG 2 C 23.99 vom 16.11.2000

Rechtsgebiete:GG, BeamtVG
Schlagworte:Ruhegehaltfähige Dienstzeit, Verfassungsmäßigkeit der Nichtberücksichtigung rentenrechtlich berücksichtigungsfähiger Zeiten in der DDR als -, Alimentationsgrundsatz, keine Verletzung des - durch Nichtberücksichtigung von Vorzeiten als ruhegehaltfähige Dienstzeit, Gleichbehandlungsgrundsatz, keine Verletzung des - durch Nichtberücksichtigung in der DDR zugebrachter rentenrechtlich berücksichtigungsfähiger Zeiten als ruhegehaltfähige Dienstzeit, Vertrauensschutz und Änderung beamtenrechtlicher Versorgungsregelungen.
Stichwort:durch Nichtberücksichtigung von Vorzeiten als ruhegehaltfähige Dienstzeit
Leitsatz:Leitsatz:

§ 12 Abs. 1 BeamtVG, wonach Ausbildungszeiten und andere Vorzeiten, die der Beamte vor dem 3. Oktober 1990 in der ehemaligen DDR zurückgelegt hat, bei Erfüllung bestimmter rentenrechtlicher Voraussetzungen nicht als ruhegehaltfähige Dienstzeit berücksichtigt werden, ist verfassungsgemäß.

Urteil des 2. Senats vom 16. November 2000 - BVerwG 2 C 23.99 -

I. VG Braunschweig vom 03.12.1996 - Az.: VG 7 A 7064/96 -
II. OVG Lüneburg vom 28.04.1999 - Az.: OVG 2 L 620/97 -
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 2 C 23.99




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