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durch nach der Vertreibung geborene Kinder.

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BVERWG – Urteil, BVerwG 5 C 44.01 vom 06.02.2003

Rechtsgebiete:BVFG
Schlagworte:Ehegatten, nichtdeutsche -, Erwerb des Vertriebenenstatus durch -, Kinder, nach der Vertreibung geborene, Erwerb des Vertrie-benenstatus durch -, Vertriebenenstatus, Erwerb des - durch nichtdeutsche Ehegatten, durch nach der Vertreibung geborene Kinder.
Stichwort:durch nach der Vertreibung geborene Kinder.
Leitsatz:Der Statuserwerb eines nichtdeutschen Ehegatten nach § 1 Abs. 3 BVFG ist von einem nach § 1 Abs. 1, 2 BVFG entstandenen Vertriebenenstatus des anderen Ehegatten abhängig und setzt die deutsche Volkszugehörigkeit und Vertreibung des anderen Ehegatten voraus (im Anschluss an BVerwGE 84, 23).

Ein Erwerb der Vertriebeneneigenschaft durch "nach der Vertreibung" geborene Kinder gemäß § 7 BVFG (F. 1991) setzt ein persönliches Vertreibungsschicksal des statusvermittelnden Elternteils voraus.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 5 C 44.01




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