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durch Kostenerstattung bei Verlassen der Einrichtung

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BVERWG – Urteil, BVerwG 5 C 20.02 vom 02.10.2003

Rechtsgebiete:BSHG
Schlagworte:- Einrichtungsorte, Schutz der - durch Kostenerstattung bei Verlassen der Einrichtung, - Kostenerstattung nach Verlassen einer Einrichtung in den Fällen des § 97 Abs. 2 BSHG, - Kostenerstattungsanspruch des Sozialhilfeträgers des Einrichtungsortes gegen Sozialhilfeträger des Ortes des gewöhnlichen Aufenthalts, - Schutz der Einrichtungsorte durch Kostenerstattung in den Fällen des § 97 Abs. 2 BSHG, - Sozialhilfekosten, Erstattung von - bei Sozialhilfe am Einrichtungsort nach Verlassen einer Einrichtung.
Stichwort:durch Kostenerstattung bei Verlassen der Einrichtung
Leitsatz:Der Kostenerstattungsanspruch des örtlichen Sozialhilfeträgers, in dessen Bereich eine Einrichtung liegt, gegen den Sozialhilfeträger des gewöhnlichen Aufenthalts nach § 103 Abs. 3 Satz 1 BSHG setzt nicht voraus, dass dieser dem Hilfeempfänger während des Einrichtungsaufenthalts Sozialhilfe geleistet hat.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 5 C 20.02




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