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Durch betriebliche Erfordernisse bedingte verbilligte Überlassung von Arbeitskleidung unterliegt nicht der Mindestbemessungsgrundlage

Entscheidungen der Gerichte




BFH – Urteil, V R 12/07 vom 29.05.2008

Rechtsgebiete:UStG 1999
Schlagworte:Durch betriebliche Erfordernisse bedingte verbilligte Überlassung von Arbeitskleidung unterliegt nicht der Mindestbemessungsgrundlage
Stichwort:Durch betriebliche Erfordernisse bedingte verbilligte Überlassung von Arbeitskleidung unterliegt nicht der Mindestbemessungsgrundlage
Leitsatz:Die verbilligte Überlassung von Arbeitskleidung unterliegt nicht der Mindestbemessungsgrundlage nach § 10 Abs. 5 Nr. 2 UStG 1999, wenn sie durch betriebliche Erfordernisse bedingt ist (Anschluss an BFH-Urteil vom 27. Februar 2008 XI R 50/07, BFH/NV 2008, 1086).
Volltext: BFH - Urteil, V R 12/07




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