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Duplex-Garagen

Entscheidungen der Gerichte

OLG-CELLE – Beschluss, 4 W 162/05 vom 19.08.2005

Ein Beschluss der Eigentümerversammlung, der regelt, dass die anfallenden Instandsetzungskosten in Bezug auf einzelne Hebebühnen einer DuplexGarage nicht nur die betroffenen Stellplatzinhaber zu tragen haben, sondern aus der allgemeinen Instandhaltungsrücklage zu bestreiten sind, ist gültig.

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