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Duldungsgründe

Entscheidungen der Gerichte




VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Urteil, 11 S 1066/05 vom 22.02.2006

Rechtsgebiete:AuslG, AufenthG, AsylVfG
Schlagworte:Asylbezogener Aufenthaltstitel, Widerruf, Gleichwertiger asylunabhängiger Aufenthaltstitel, Geringerwertiger asylunabhängiger Aufenthaltstitel, Keine Teilbarkeit der Widerrufsentscheidung, Ermessenskriterien, Duldungsgründe, zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse Bindungswirkung, Sperrwirkung
Stichwort:Duldungsgründe
Leitsatz:1. Zum Prüfprogramm und zu den Ermessenskriterien beim Widerruf einer asylbezogenen unbefristeten Aufenthaltserlaubnis (Fortschreibung von BVerwG, Urteil vom 20.02.2003 - 1 C 13.02 -, NVwZ 2003, 1275 und VGH Bad.- Württ., Urteil vom 16.10.1996 - 13 S 2408/95 -)

2. Ein Vorbringen, das typische Merkmale eines zielstaatsbezogenen Abschiebungshindernisses nach § 53 AuslG (§ 60 Abs. 2 - 7 AufenthG) aufweist, darf beim Widerrufsermessen nur nach Maßgabe der Bindungs- bzw. Sperrwirkung von Bundesamtsentscheidungen nach § 42 Satz 1 AsylVfG berücksichtigt werden.
Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Urteil, 11 S 1066/05



VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Urteil, 11 S 2885/04 vom 16.03.2005

Rechtsgebiete:GG, EMRK, VwGO, AuslG, AufenthG
Schlagworte:Klagebefugnis, Ehegatten, minderjährige Kinder, Ausweisung, sylberechtigter, Schwerwiegende Gründe der Sicherheit und Ordnung, Drogenstraftat, Regelausweisung, Spezialprävention, Generalprävention, Duldungsgründe, Verhältnismäßigkeit
Stichwort:Duldungsgründe
Leitsatz:1. Das durch Art. 6 Abs. 1 GG geschützte Recht auf familiäres Zusammenleben verschafft Ehegatten/minderjährigen Kindern im Ausweisungsverfahren des Ehemannes/Vaters dann nicht die für die Erhebung der Anfechtungsklage erforderliche Klagebefugnis, wenn die Ausweisung aufgrund der fortbestehenden Asylberechtigung sämtlicher Familienangehöriger im Bundesgebiet weder eine dauerhafte noch eine zeitweilige Trennung der Familie zur Folge hat.

2. Eine Abweichung von der Regel des § 48 Abs. 1 Satz 2 AuslG (entspricht § 56 Abs. 1 Satz 2 AufenthG) kommt nur dann in Betracht, wenn sowohl die spezialpräventiven Ausweisungszwecke als auch die - unabhängig davon bestehenden - generalpräventiven Ausweisungszwecke des § 47 Abs. 1 AuslG (entspricht § 53 AufenthG) nicht in dem erforderlichen Ausmaß zum Tragen kommen (wie VGH Bad.-Württ., Urteil vom 28.6.2001 - 13 S 2326/99 -, InfAuslR 2002, 72).

3. Auch bei Asylberechtigten, die auf unabsehbare Zeit nicht aus dem Bundesgebiet abgeschoben werden, können die spezial- und generalpräventiven Ausweisungszwecke des § 47 Abs. 1 AuslG im Hinblick auf die mit der Ausweisung einhergehenden aufenthaltsrechtlichen Folgen in dem erforderlichen Ausmaß zum Tragen kommen.

4. Bei Asylberechtigten, die aus dem Bundesgebiet ausgewiesen werden, ist im Rahmen der Verhältnismäßigkeitsprüfung nach Art. 8 Abs. 2 EMRK zu berücksichtigen, dass sie auf unabsehbare Zeit nicht aus dem Bundesgebiet abgeschoben werden (können) und sich der Eingriff in das Familienleben daher jedenfalls als geringfügig darstellt.
Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Urteil, 11 S 2885/04

BVERWG – Urteil, BVerwG 1 C 21.02 vom 10.07.2003

Rechtsgebiete:AuslG, AsylVfG
Schlagworte:Asylverfahrensrechtliche Abschiebungsandrohung, zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse, Duldungsgründe, Einreiseverbot, tatsächliche Unmöglichkeit der Abschiebung, Zielstaatsbezeichnung, Verzicht auf Prüfung von Abschiebungshindernissen, Abschiebungsandrohung auf Vorrat.
Stichwort:Duldungsgründe
Leitsatz:Die Androhung der Abschiebung in einen bestimmten Zielstaat (hier: Syrien) darf ausnahmsweise dann ohne Prüfung von Abschiebungshindernissen nach § 53 AuslG aufgehoben werden, wenn bereits aufgrund der Entscheidung über das Asylbegehren zweifelsfrei feststeht, dass eine zwangsweise Abschiebung und eine freiwillige Ausreise in den Zielstaat auf unabsehbare Zeit ausgeschlossen sind (hier: wegen eines Rückkehrverbots für staatenlose Kurden).
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 1 C 21.02

VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Urteil, 10 S 1909/01 vom 09.11.2001

Rechtsgebiete:GG, AuslG, StGB
Schlagworte:Ist-Ausweisung, Regelausweisung, Besonderer Ausweisungsschutz, Schwerwiegende Gründe der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, Spezialprävention, Generalprävention, Maßgeblicher Zeitpunkt, Asylberechtigung, Verbot der Abschiebung politisch Verfolgter, Duldungsgründe, Aussetzung der Vollstreckung des Strafrestes zur Bewährung, Drogenstraftat, Heroin, Gefangenenmeuterei
Stichwort:Duldungsgründe
Leitsatz:1. Das Vorliegen der in § 51 Abs. 3 2. Alt. AuslG vorausgesetzten Mindestfreiheitsstrafe führt nur dann zum Ausschluss von Abschiebungsschutz wegen politischer Verfolgung, wenn im Einzelfall eine konkrete Wiederholungsgefahr festgestellt ist. Eine solche Gefahr ist zu bejahen, wenn im maßgebenden Entscheidungszeitpunkt unter Berücksichtigung der besonderen Umstände des Einzelfalles eine Wiederholung vergleichbarer Straftaten ernsthaft droht (im Anschluss an BVerwG, Urt. v. 16.11.2000, AuAS 2001, 89).

2. Die Verbüßung von zwei Dritteln der Freiheitsstraße und die Aussetzung der Vollstreckung der Reststrafe nach § 57 Abs. 1 StGB zur Bewährung genügen für sich allein nicht, um eine Wiederholungsgefahr zwingend zu verneinen.
Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Urteil, 10 S 1909/01


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