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Dürftigkeitseinrede

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OLG-OLDENBURG – Urteil, 12 U 87/05 vom 31.01.2006

Rechtsgebiete:BGB
Schlagworte:Dürftigkeitseinrede, Nachlass, Überschuldung
Stichwort:Dürftigkeitseinrede
Leitsatz:Einem Erben ist die Dürftigkeitseinrede versagt, wenn er zusagt, an Stelle eines testamentarisch vermachten Wohnrechts eine Kapitalbetragsabfindung sowie eine näher konkretisierte Rente zu erbringen und keinen Vorbehalt hinsichtlich der Leistungsfähigkeit erklärt.
Volltext: OLG-OLDENBURG - Urteil, 12 U 87/05




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