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OLG-FRANKFURT – Urteil, 7 U 99/05 vom 12.04.2006

Rechtsgebiete:BGB, ZPO
Schlagworte:Zrückbehaltungsrecht, Leistungsverweigerungsrecht, Druck, Zweck, Nachbesserung
Stichwort:Druck
Leitsatz:1. Ähnlich wie das Zurückbehaltungsrecht aus § 273 BGB soll auch das Leistungsverweigerungsrecht aus § 320 BGB nicht nur die Erbringung der Leistung sowie der Anspruch auf Gewährleistung sichern, sondern darüber hinaus auch Druck auf den Auftragnehmer ausüben, damit dieser die geschuldete Leistung alsbald erbringt.

2. Um diesen Druck zu entfalten, ist zur Bemessung des Umfangs der Leistungsverweigerung auch im Rahmen des § 320 BGB der 3-fache Betrag des zu erwartenden Nachbesserungsaufwandes zugrunde zu legen.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Urteil, 7 U 99/05



BVERWG – Urteil, BVerwG 3 C 23.01 vom 08.03.2002

Rechtsgebiete:BerRehaG
Schlagworte:Rehabilitierung, berufliche Ausschlussgründe, Verstoß des Betroffenen gegen Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit, Stasi-Mitarbeit, Spitzeltätigkeit, drittschädigend, Freiwilligkeit der Mitarbeit, Ausnutzung persönlicher Schwächen, Druck, Zumutbarkeit.
Stichwort:Druck
Leitsatz:Eine Spitzeltätigkeit für die Stasi unter Inkaufnahme einer Drittschädigung erfüllt im Regelfall die Voraussetzungen des § 4 BerRehaG. Etwas anderes gilt, wenn die Mitarbeit durch einen nahezu unerträglichen Druck erzwungen worden war. Hierzu reicht die Ausnutzung persönlicher Schwächen oder von Konfliktsituationen im Allgemeinen nicht aus. Voraussetzung ist vielmehr eine außergewöhnliche Notlage, bei der dem Betroffenen auch unter Berücksichtigung des von ihm mitbewirkten Unrechts nicht zugemutet werden konnte, sich dem Ansinnen zu widersetzen.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 3 C 23.01


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