JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > D > Drogendelikt
| Rechtsgebiete: | AufenthG, GG, EMRK, ARB 1/80, Richtlinie 64/221/EWG, Richtlinie 2004/38/EG |
| Schlagworte: | assoziationsberechtigt, assoziationsrechtlich, Aufenthalt, Aufenthaltsdauer, Aufenthaltsrecht, Ausländer, Ausländerrecht, Ausweisung, Ausweisungsschutz, besonderer Ausweisungsschutz, Belange, Betäubungsmittel, Betäubungsmittelgesetz, Befristung, Dauer, deutsch, Drogen, Drogendelikt, Drogenhandel, Ehe, Ehefrau, Ermessen, Ermessensausweisung, familiär, Familie, Familienleben, Freiheitsstrafe, Frist, Gefahr, Handel, Handeltreiben, Haft, Kind, langjährig, Lebensgemeinschaft, familiäre Lebensgemeinschaft, minderjährig, privat, Privatleben, Prognose, Regel, Schutz, Schutzwirkung, spezialpräventiv, Stillhalteklausel, Straftat, schwerwiegende Straftat, türkisch, Verfahren, Verfahrensfehler, Verfahrensgarantie, verhältnismäßig, Verhältnismäßigkeit, Verurteilung, Vier-Augen-Prinzip, Wiederholungsgefahr, Wirkung, Zeitpunkt, zwingend |
| Stichwort: | Drogendelikt |
| Leitsatz: | 1. Zur Ausweisung eines Ausländers nach langjährigem Aufenthalt mit Ehefrau und Kindern - davon eines deutscher Staatsangehörigkeit - im Bundesgebiet (hier: spezialpräventiv begründete Ausweisung auf Grund einer Verurteilung wegen mehrere Straftaten nach dem Betäubungsmittelgesetz und dem Waffengesetz zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren). 2. Art. 9 der Richtlinie 64/221/EWG findet auf nach dem 30. April 2006 ergangene Ausweisungsverfügungen keine Anwendung mehr. |
| Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Beschluss, 7 B 11328/08.OVG | |
| Rechtsgebiete: | AuslG, EMRK |
| Schlagworte: | Ausweisung eines Asylberechtigten, Ist-Ausweisung, Regelausweisung, besonderer Ausweisungsschutz, Drogendelikt, Straftat nach dem Betäubungsmittelgesetz, Rauschgiftdelikt, Gesamtfreiheitsstrafe, Tatmehrheit, Bewährung, Generalprävention, Spezialprävention, schwerwiegende Gründe der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, Schutz des Familienlebens, Befristung der Ausweisung, Verhältnismäßigkeit |
| Stichwort: | Drogendelikt |
| Leitsatz: | Der Tatbestand der Ist-Ausweisung nach § 47 Abs. 1 Nr. 2 AuslG ist auch dann erfüllt, wenn der Ausländer wegen mehrerer vorsätzlicher Straftaten nach dem Betäubungsmittelgesetz rechtskräftig zu einer Gesamtfreiheitsstrafe verurteilt und die Vollstreckung der Strafe nicht zur Bewährung ausgesetzt worden ist. |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 1 C 25.03 | |
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