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JuraForum.deUrteileSchlagwörterDDrogen 

Drogen

Entscheidungen der Gerichte

OLG-FRANKFURT – Beschluss, 3 Ws 1111/08 vom 10.03.2009

1. Die Abgabe von Urin zum Zwecke der Kontrolle auf Drogenmissbrauch kann auch als Zufallsstichprobe ein einem Gefangenen angeordnet werden, wenn ein konkreter aktueller Verdacht auf einen Missbrauch nicht, bzw. nicht mehr besteht.

2. Ist die Durchführung des Besuches mittels eines "Trennscheibentisches" (OLG Frankfurt a. M., NStZ-RR 2007, 62) - selbst in Kumulation mit einer dem Besuch nachfolgenden körperlichen Durchsuchung des Gefangenen - zur Gegenabwehr gleichermaßen wirksam und unter zumutbarer Inanspruchnahme der sachlichen und personellen Ausstattung der Anstalt auch durchführbar, ist die Anordnung eines Trennscheibenbesuches unverhältnismäßig.

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Beschluss, 7 B 11328/08.OVG vom 19.02.2009

1. Zur Ausweisung eines Ausländers nach langjährigem Aufenthalt mit Ehefrau und Kindern - davon eines deutscher Staatsangehörigkeit - im Bundesgebiet (hier: spezialpräventiv begründete Ausweisung auf Grund einer Verurteilung wegen mehrere Straftaten nach dem Betäubungsmittelgesetz und dem Waffengesetz zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren).

2. Art. 9 der Richtlinie 64/221/EWG findet auf nach dem 30. April 2006 ergangene Ausweisungsverfügungen keine Anwendung mehr.

OLG-FRANKFURT – Beschluss, 3 Ss 35/07 vom 25.04.2007

1. Vorsatz und Fahrlässigkeit müssen sich bei der Fahrt unter Drogeneinfluss (§ 24 a II StVG) nicht lediglich auf den Konsumvorgang, sondern auch auf die Wirkungen des Rauschgifts zum Tatzeitpunkt beziehen.

2. An der Erkennbarkeit der Wirkung des Rauschmittels zum Tatzeitpunkt kann es ausnahmsweise fehlen, wenn zwischen Konsum der Droge und Fahrt 23 Stunden vergangen sind und zum Tatzeitpunkt der analytische Grenzwert (hier: 1, 0 ng/ml THC) nur um geringfügig mehr als das Zweifache überschritten worden ist.

3. In diesem Ausnahmefall muss der Tatrichter nähere Ausführungen dazu machen, auf Grund welcher Umstände sich der Fahrzeugführer hätte bewusst machen können, dass der Rauschmittelkonsum noch Auswirkungen haben kann.

OLG-FRANKFURT – Beschluss, 2 Ws 137/06 vom 15.11.2006

Eine Einziehungsgebühr nach W 4142 RVG wird nicht verdient, wenn das streitgegenständliche Betäubungsmittel keinen im Rahmen der vorzunehmenden Beurteilung relevanten Wert besitzt. Die Wertfestsetzung für die Gebühr nach W 4142 RVG richtet sich grundsätzlich nach dem objetkiven Verkehrswert der Sache; Betäubungsmitteln ist kein solcher Verkehrswert beizumessen.

OVG-MECKLENBURG-VORPOMMERN – Beschluss, 1 M 2/04 vom 19.03.2004

Zur Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Einnahme von Betäubungsmitteln (Amphetamin).

OLG-KOBLENZ – Beschluss, 1 Ss 207/00 vom 12.10.2000

Leitsatz:

Zum Umfang der Pflicht des Tatgerichts zur Aufklärung der Frage einer Beeinträchtigung der Schuldfähigkeit des Täters wegen Betäubungsmittelabhängigkeit

OLG-FRANKFURT – Beschluss, 1 Ss 49/07 vom 29.02.2008


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