( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileSchlagwörterDdrittschützende Wirkung 

drittschützende Wirkung

Entscheidungen der Gerichte




BVERWG – Urteil, BVerwG 1 C 17.99 vom 19.09.2000

Rechtsgebiete:ArbZG, VwGO
Schlagworte:Rechtsschutzinteresse, Klagebefugnis, Feststellungsbescheid, Drittschutz, drittschützende Wirkung, öffentlich-rechtliches Arbeitszeitrecht, Sonn- und Feiertagsarbeit, Beschäftigung an Sonn- und Feiertagen, Verlegbarkeit von Arbeiten auf Werktage, Arbeitsergebnisse, Misslingen von Arbeitsergebnissen, kontinuierliche Beschäftigung, diskontinuierliche Beschäftigung, Misslingensquote, Ursächlichkeit, Gottesdienstzeiten.
Stichwort:drittschützende Wirkung
Leitsatz:Leitsätze:

1. Arbeitnehmer, die arbeitsvertragsrechtlich an Sonn- und Feiertagen beschäftigt werden dürfen, sind befugt, gegen eine auf Antrag des Unternehmens ergangene behördliche Feststellung zu klagen, dass eine Beschäftigung von Arbeitnehmern an Sonn- und Feiertagen zulässig ist.

2. Einem Feststellungsbescheid nach § 13 Abs. 3 Nr. 1 ArbZG i.V.m. § 10 ArbZG darf keine Anordnung über die Beschäftigungszeit unter Berücksichtigung der für den öffentlichen Gottesdienst bestimmten Zeiten beigefügt werden.

3. Arbeitsergebnisse eines Produktionsbetriebes sind i.S. des § 10 Abs. 1 Nr. 15 ArbZG misslungen, wenn sie zu dem vom Arbeitgeber vorgesehenen Zweck nicht brauchbar sind, weil ihre bestimmungsgemäße Verwendung ausgeschlossen oder wesentlich beeinträchtigt ist. Die Unterbrechung der Beschäftigung an Sonn- und Feiertagen muss ursächlich für eine je nach den betrieblichen Verhältnissen relevante Misslingensquote sein.

4. Nach § 10 Abs. 1 Nr. 15 ArbZG zulässige Sonn- und Feiertagsbeschäftigung setzt ihre Erforderlichkeit zur Verhütung des Misslingens von Arbeitsergebnissen voraus.

5. Sonn- und Feiertagsbeschäftigung ist nicht nach § 10 Abs. 1 Nr. 15 ArbZG zulässig, wenn sie der Produktionssteigerung oder der Verringerung der Produktionskosten dienen oder zumutbare Modernisierungsmaßnahmen entbehrlich machen soll.

Urteil des 1. Senats vom 19. September 2000 - BVerwG 1 C 17.99

I. VG Regensburg vom 20.04.1998 - Az.: VG RN 5 K 97.2567 -
II. VGH München vom 29.06.1999 - Az.: VGH 22 B 98.1524 -
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 1 C 17.99



BVERWG – Urteil, BVerwG 11 C 13.99 vom 28.06.2000

Rechtsgebiete:GG, LuftVG, LuftVO, VwGO, VwVfG
Schlagworte:Flugverfahren, Abflugroute, Abflugstrecken, Abwägungsgebot, Schutznorm, drittschützende Wirkung, Rechtsverordnung, Rechtsschutz gegen -, Feststellungsklage, Klagebefugnis.
Stichwort:drittschützende Wirkung
Leitsatz:Leitsatz:

Gegen die Festlegung von An- und Abflugstrecken von und zu Flugplätzen gemäß § 27 a Abs. 2 Satz 1 LuftVO durch Rechtsverordnung können betroffene Flughafenanwohner Rechtsschutz im Wege der Feststellungsklage erlangen. Die Klage kann nur dann Erfolg haben, wenn das Interesse eines Klägers am Schutz vor unzumutbaren Lärmbeeinträchtigungen willkürlich unberücksichtigt geblieben ist.

Urteil des 11. Senats vom 28. Juni 2000 - BVerwG 11 C 13.99 -

I. OVG Münster vom 19. August 1999 - Az.: OVG 20 D 21/98.AK -
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 11 C 13.99


Weitere Begriffe




Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/begriffe/drittschuetzende-wirkung

"drittschützende Wirkung - Urteile" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN