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Drittrechtsverhältnis

Entscheidungen der Gerichte




SAECHSISCHES-OVG – Urteil, 3 B 287/07 vom 18.06.2008

Rechtsgebiete:EGV, GG, VwGO, SächsBestG, SächsGemO
Schlagworte:Feststellungsklage, Klagebefugnis, Drittrechtsverhältnis, Wettbewerbsfreiheit, Gleichbehandlungsgrundsatz, Willkürverbot, Marktteilnehmer, Konkurrentenklage, Monopolstellung, Benutzungszwang, Städtisches Krematorium, Aschekapsel, Eingefäßurne
Stichwort:Drittrechtsverhältnis
Leitsatz:1. Herstellern von Feuerbestattungsgefäßen fehlt analog § 42 Abs. 2 VwGO die Klagebefugnis für einen Antrag auf Feststellung, dass die Verwendung der Feuerbestattungsgefäße konkurrierender Hersteller in einem städtischen Krematorium wegen Verstoßes gegen Vorschriften, die ihnen keinen Drittschutz vermitteln, rechtswidrig ist.

2. Eine sächsische Gemeinde verstößt nicht gegen das Recht eines Herstellers von Feuerbestattungsgefäßen (hier Eingefäßurnen) auf Gleichbehandlung im Wettbewerb, wenn sie dessen Gefäße in ihrem Krematorium aus Gründen nicht befüllt, die weder willkürlich noch missbräuchlich sind, weil sie dafür ihren auf eine andere Art von Feuerbestattungsgefäßen (hier Aschekapseln) ausgerichteten Betriebsablauf mehr als nur geringfügig ändern müsste.
Volltext: SAECHSISCHES-OVG - Urteil, 3 B 287/07



OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 2 A 10588/03.OVG vom 25.08.2003

Rechtsgebiete:VwGO, SchulG
Schlagworte:Feststellungsklage, Rechtsverhältnis, Drittrechtsverhältnis, Subsidiarität, Gesetzesauslegung, Schüler, Schülerbeförderung, Schulbus, Beförderungskosten, Beförderungspflicht, Kostenübernahme, Lastenübernahme, Träger der Schülerbeförderung, gesetzliche Unterhaltspflicht, Schulpflicht, schulisches Bedürfnis, Ganztagsschule, außerunterrichtliche Betreuung, Nachmittagsangebot, Selbstverwaltungsrecht, Kommune
Stichwort:Drittrechtsverhältnis
Leitsatz:Landkreise und kreisfreie Städte sind nicht verpflichtet, für die Beförderung der Schüler von Ganztagsschulen in offener Form an den Nachmittagen Schulbusse einzusetzen und die damit verbundenen Kosten zu tragen. Eine derartige über § 56 Abs. 4 Satz 2 i.V.m. § 56 Abs. 1 Satz 1 SchulG in seiner bisherigen Fassung hinausgehende Verpflichtung bedarf einer ausdrücklichen Regelung durch den Gesetzgeber.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 2 A 10588/03.OVG

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 8 A 11041/02 vom 11.12.2002

Rechtsgebiete:BJG, LJG, BGB, EGBGB, VwGO, VwVfG
Schlagworte:Jagdrecht, Jagdbezirk, Vertrag, Abrundungsvertrag, Abrundung, Jagdbezirksinhaber, Jagdbehörde, Feststellungsklage, Feststellungsinteresse, Drittrechtsverhältnis, Jagdpächter, Jagdgrenze, Unmöglichkeit, objektive Unmöglichkeit, anfängliche Unmöglichkeit, Jagdausübungsrecht, öffentlichrechtlicher Vertrag, öffentlich-rechtlicher Vertrag, zivilrechtlicher Vertrag
Stichwort:Drittrechtsverhältnis
Leitsatz:Für die Abrundung von Jagdbezirken ist nach rheinland-pfälzischem Landesrecht ausschließlich die Jagdbehörde zuständig.

Abrundungsverträge, die ohne Beteiligung der Jagdbehörde zwischen benachbarten Jagdbezirksinhabern abgeschlossen worden sind, sind nichtig (§ 306 BGB in der bis zum 31. Dezember 2001 geltenden Fassung).

Der Jagdpächter hat ein berechtigtes Interesse an einer Feststellung betreffend die Wirksamkeit des Abrundungsvertrages, wenn der Vertragspartner seines Verpächters mit der Behauptung der Nichtigkeit des Abrundungsvertrages das Jagdausübungsrecht auf Teilen seines Jagdreviers in Anspruch nimmt.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 8 A 11041/02


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