JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > D > Dritte
| Rechtsgebiete: | GG, KWG, GwG, AWG, EG, Richtlinie 2006/48/EG, GATS |
| Schlagworte: | Bankgeschäft, Kreditgeschäft, Erlaubnispflicht, Erlaubnisvorbehalt, Betreiben, Inland, Dritte, physische Präsenz, Zweigstelle, Zweigniederlassung, Teilakt, grenzüberschreitender Dienstleistungsverkehr, Korrespondenzdienstleistung, Telekommunikation, Internet, Sachgebiet: Wirtschaftsverwaltungsrecht |
| Stichwort: | Dritte |
| Leitsatz: | 1. Das Kreditgeschäft ist auch ohne gleichzeitiges Betreiben des Einlagengeschäfts ein Bankgeschäft i.S.d. § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 KWG. 2. Das Betreiben eines Bankgeschäfts i.S.d. § 32 Abs. 1 Satz 1 KWG umfasst nicht nur rechtsgeschäftliches Handeln, sondern alle wesentlichen zum Vertragsschluss hinführenden Schritte. 3. Im Inland wird ein Bankgeschäft i.S.d. § 32 Abs. 1 Satz 1 KWG auch betrieben, wenn ein Kreditinstitut bankgeschäftliche Leistungen dort ohne eigene physische Präsenz im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs erbringt. |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 8 C2.09 | |
| Rechtsgebiete: | IFG, VwGO |
| Schlagworte: | Beteiligung, Beteiligungspflicht, Betriebs- und Geschäftsgeheimnis, Dritte, einstweilige Anordnung, Informationsfreiheitsgesetz, Informationszugang, Möglichkeit der Rechtsbetroffenheit, verfahrensrechtliche Rechtsposition |
| Stichwort: | Dritte |
| Leitsatz: | Der Wortlaut des § 8 Abs. 1 IFG macht die Pflicht der Behörde zur Beteiligung eines Dritten, dessen Belange durch den Antrag auf Informationszugang berührt sind, ausdrücklich nur davon abhängig, dass er ein schutzwürdiges Interesse am Ausschluss des Informationszugangs haben kann. Erforderlich und ausreichend für die Auslösung der Beteiligungspflicht ist damit die konkrete, nicht nur abstrakte Möglichkeit der Rechtsbetroffenheit. |
| Volltext: HESSISCHER-VGH - Beschluss, 6 B 1133/08 | |
| Rechtsgebiete: | BKatV |
| Schlagworte: | Fahrverbot, Auswirkungen, Dritte, Begründung der Entscheidung |
| Stichwort: | Dritte |
| Leitsatz: | Auswirkungen des Fahrverbots auf nahe stehende dritte Personen können u.a. dann für die Entscheidung über das Absehen von Belang sein, wenn deren verstärkte Pflege- und Betreuungsbedürftigkeit feststeht und außerdem keine sonstigen unentgeltlichen Betreuungspersonen aus der Familie vorhanden sind und die Einstellung einer professionellen Hilfe nicht zumutbar ist. |
| Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 2 Ss OWi 96/06 | |
| Rechtsgebiete: | BGB, BNotO |
| Schlagworte: | Notarhaftung, Bauvertrag, Beurkundungserfordernis, Notarvertrag, Dritte, Schutzbereich |
| Stichwort: | Dritte |
| Leitsatz: | Unterlässt der Notar eine an sich notwendige Beurkundung eines Vertrages und erleidet ein am beurkundeten Vertrag nicht beteiligter Dritter dadurch einen Schaden, ist der Dritte im Regressprozess aktivlegitimiert. Auch bei einem engen wirtschaftlichen und sachlichen Zusammenhang zwischen Grundstücks und Bauvertrag ist für die Frage der Beurkundungspflichtigkeit des Bauvertrages ausschließlich auf die rechtliche Abhängigkeit der Verträge voneinander abzustellen. |
| Volltext: OLG-CELLE - Urteil, 3 U 192/05 | |
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