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OLG-HAMBURG – Beschluss, 3 Ws 35/08 vom 13.03.2008

Rechtsgebiete:StPO
Schlagworte:Dinglicher Arrest, Drittbeteiligter, Weitere Beschwerde
Stichwort:Drittbeteiligter
Leitsatz:§ 310 Abs. 1 Nr. 3 StPO eröffnet die weitere Beschwerde nur gegen die Anordnung des dinglichen Arrestes. Die weitere Beschwerde eines Drittbeteiligten, der sich gegen die aufgrund eines dinglichen Arrestes ausgebrachten Pfändungen wendet, ist nach § 310 Abs. 2 StPO nicht statthaft.
Volltext: OLG-HAMBURG - Beschluss, 3 Ws 35/08



OLG-HAMBURG – Beschluss, 3 Ws 34/08 vom 13.03.2008

Rechtsgebiete:StPO
Schlagworte:Dinglicher Arrest, Drittbeteiligter, Weitere Beschwerde
Stichwort:Drittbeteiligter
Leitsatz:§ 310 Abs. 1 Nr. 3 StPO eröffnet die weitere Beschwerde nur gegen die Anordnung des dinglichen Arrestes. Die weitere Beschwerde eines Drittbeteiligten, der sich gegen die aufgrund eines dinglichen Arrestes ausgebrachten Pfändungen wendet, ist nach § 310 Abs. 2 StPO nicht statthaft.
Volltext: OLG-HAMBURG - Beschluss, 3 Ws 34/08

OLG-HAMBURG – Beschluss, 3 Ws 33/08 vom 13.03.2008

Rechtsgebiete:StPO
Schlagworte:Dinglicher Arrest, Drittbeteiligter, Weitere Beschwerde
Stichwort:Drittbeteiligter
Leitsatz:§ 310 Abs. 1 Nr. 3 StPO eröffnet die weitere Beschwerde nur gegen die Anordnung des dinglichen Arrestes. Die weitere Beschwerde eines Drittbeteiligten, der sich gegen die aufgrund eines dinglichen Arrestes ausgebrachten Pfändungen wendet, ist nach § 310 Abs. 2 StPO nicht statthaft.
Volltext: OLG-HAMBURG - Beschluss, 3 Ws 33/08

OLG-HAMBURG – Beschluss, 3 Ws 32/08 vom 13.03.2008

Rechtsgebiete:StPO
Schlagworte:Dinglicher Arrest, Drittbeteiligter, Weitere Beschwerde
Stichwort:Drittbeteiligter
Leitsatz:§ 310 Abs. 1 Nr. 3 StPO eröffnet die weitere Beschwerde nur gegen die Anordnung des dinglichen Arrestes. Die weitere Beschwerde eines Drittbeteiligten, der sich gegen die aufgrund eines dinglichen Arrestes ausgebrachten Pfändungen wendet, ist nach § 310 Abs. 2 StPO nicht statthaft.
Volltext: OLG-HAMBURG - Beschluss, 3 Ws 32/08


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