JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > D > dringender Tatverdacht
| Rechtsgebiete: | BetrVG, BGB |
| Schlagworte: | Zustimmungsersetzung, fristlose Kündigung, Betriebsratsmitglied, strafbare Handlung, dringender Tatverdacht, Verdachtskündigung |
| Stichwort: | dringender Tatverdacht |
| Volltext: LAG-NIEDERSACHSEN - Beschluss, 10 TaBV 71/08 | |
| Rechtsgebiete: | GG, BDG, AGVwGO |
| Schlagworte: | Durchsuchungsanordnung, Beschlagnahmeanordnung, Besetzung der Disziplinarkammer, Dringender Tatverdacht, Schwerwiegendes Dienstvergehen |
| Stichwort: | dringender Tatverdacht |
| Leitsatz: | 1. Nach § 7 Abs. 2 Satz 3 AGVwGO i.d.F. des Geset¤zes zur Neuordnung des Landesdisziplinarrechts vom 14.10.2008 (GBl. S. 343) entscheidet bei sonstigen Beschlüssen außerhalb der mündlichen Verhandlung - abgesehen von Entscheidungen über Anträge auf einstweiligen Rechtsschutz oder auf Prozesskostenhilfe, die nach § 7 Abs. 2 Satz 4 AGVwGO der Disziplinarkammer vorbehalten sind - der Vorsitzende; ist ein Berichterstatter bestellt, so entscheidet dieser anstelle des Vorsitzenden. Gemäß § 46 Abs. 4 Satz 2 BDG gilt diese für Verfahren nach dem Landesdisziplinargesetz getroffene Regelung auch für Verfahren nach dem Bundesdisziplinargesetz. 2. Eine Durchsuchungs- und Beschlagnahmeanordnung des Disziplinargerichts ist grundsätzlich nur dann verhältnismäßig, wenn im Disziplinarverfahren eine Zurückstufung oder eine Entfernung aus dem Dienst zu erwarten ist (im Anschluss an BVerfG <Kammer>, Beschl. v. 21.06.2006 - 2 BvR 1780/04 - NVwZ 2006, 1282). |
| Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Beschluss, DB 16 S 57/09 | |
| Rechtsgebiete: | StPO |
| Schlagworte: | Haftbeschwerde, dringender Tatverdacht, Nachprüfung, Beschwerdegericht |
| Stichwort: | dringender Tatverdacht |
| Leitsatz: | Die Beurteilung des dringenden Tatverdachts i.S.d. § 112 Abs. 1 StPO, die das erkennende Gericht während laufender Hauptverhandlung vornimmt, unterliegt im Haftbeschwerdeverfahren nur in eingeschränktem Umfang der Nachprüfung durch das Beschwerdegericht. |
| Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 2 Ws 124/08 | |
| Rechtsgebiete: | BGB, KSchG |
| Schlagworte: | außerordentliche Kündigung, Verdachtskündigung, Tatkündigung, dringender Tatverdacht, Anhörung des Verdächtigten, Unterschlagung, neue Verdachtsmomente |
| Stichwort: | dringender Tatverdacht |
| Leitsatz: | 1. Wenn eine außerordentliche Kündigung nur mit dem dringenden Verdacht einer Straftat begründet wird, nach der Überzeugung des Gerichts die Straftat indessen nachgewiesen ist, lässt dies die Wirksamkeit der Kündigung aus materiell-rechtlichen Gründen unberührt. Unter der Voraussetzung, dass zum Zeitpunkt des Ausspruchs der Kündigung der dringende Tatverdacht vorlag, ist das Gericht nicht gehindert, die zwischenzeitlich, d.h. im Verlaufe des Kündigungsrechtsstreits, nachgewiesene Pflichtwidrigkeit als wichtigen Kündigungsgrund anzuerkennen (BAG, Urt. v. 03.07.2003 - 2 AZR 437/02 -). 2. Voraussetzung für ein derartiges Umschwenken von einer Verdachts- zur Tatkündigung ist jedoch, dass die Verdachtskündigung von vornherein begründet war. Hieran fehlt es, wenn der Tatverdacht bei Ausspruch der Kündigung mangels Anhörung des verdächtigen Arbeitnehmers oder sonstiger erforderlicher Sachverhaltsermittlungen noch nicht dringend war. In diesem Falle verbleibt dem Arbeitgeber nur, nach Abschluss des Ermittlungs- oder Strafverfahrens eine Tatkündigung auszusprechen, soweit die Voraussetzungen hierfür vorliegen. |
| Volltext: LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN - Urteil, 5 Sa 286/06 | |
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