Wird in einem Sozialplan die Zahlung eines Abfindungszuschlags für unterhaltsberechtigte Kinder von der Eintragung auf der Lohnsteuerkarte abhängig gemacht und enthält der Sozialplan für den entsprechenden Nachweis keinen Stichtag, so muss die Eintragung spätestens zum Zeitpunkt der Fälligkeit der Sozialplanabfindung vorliegen.
Wird in einem Sozialplan die Zahlung eines Abfindungszuschlags für unterhaltsberechtigte Kinder von der Eintragung auf der Lohnsteuerkarte abhängig gemacht und enthält der Sozialplan für den entsprechenden Nachweis keinen Stichtag, so muss die Eintragung spätestens zum Zeitpunkt der Fälligkeit der Sozialplanabfindung vorliegen.
Die Arbeitsvertragsparteien können das Arbeitsverhältnis im Zusammenhang mit einem Betriebsübergang wirksam durch Aufhebungsvertrag auflösen, wenn die Vereinbarung auf das endgültige Ausscheiden des Arbeitnehmers aus dem Betrieb gerichtet ist. Dies gilt auch dann, wenn eine Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft zwischengeschaltet ist.
Ein Aufhebungsvertrag ist jedoch wegen gesetzwidriger Umgehung der Rechtsfolgen des § 613a BGB unwirksam, wenn zugleich ein neues Arbeitsverhältnis zum Betriebsübernehmer vereinbart oder zumindest verbindlich in Aussicht gestellt wird.
Wird ein Arbeitnehmer von einer Auffanggesellschaft nach Abschluss eines Aufhebungsvertrags zu verschlechterten Arbeitsbedingungen eingestellt, liegt hierin noch keine Umgehung des § 613a BGB, wenn die Änderung der Arbeitsbedingungen sachlich gerechtfertigt ist.