Wer für Produkte in der Weise wirbt, dass beim Kauf Punkte erworben werden, die in ein "Klassensparbuch" einzukleben sind und bei Erreichen einer bestimmten Punktzahl eine verbilligte Klassenreise ermöglichen, schafft einen Gruppenzwang und beeinträchtigt dadurch die Entscheidungsfreiheit der Verbraucher in unangemessener unsachlicher Weise.
2. Zur Abgrenzung der Bestechlichkeit von der Vorteilsannahme bei der Einwerbung von Drittmitteln (Fortführung des Senatsurteils vom 23. Mai 2002 - 1 StR 372/01 -).