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doppelte Schriftformklausel

Entscheidungen der Gerichte




BAG – Urteil, 9 AZR 382/07 vom 20.05.2008

Rechtsgebiete:BGB, NachwG
Schlagworte:doppelte Schriftformklausel, AGB-Kontrolle
Stichwort:doppelte Schriftformklausel
Leitsatz:1. Eine vom Arbeitgeber im Arbeitsvertrag als Allgemeine Geschäftsbedingung aufgestellte doppelte Schriftformklausel kann beim Arbeitnehmer den Eindruck erwecken, jede spätere vom Vertrag abweichende mündliche Abrede sei gemäß § 125 Satz 2 BGB nichtig. Das entspricht nicht der wahren Rechtslage. Denn gemäß § 305b BGB haben individuelle Vertragsabreden Vorrang vor Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Dieses Prinzip des Vorrangs (mündlicher) individueller Vertragsabreden setzt sich auch gegenüber doppelten Schriftformklauseln durch. Eine zu weit gefasste doppelte Schriftformklausel ist irreführend. Sie benachteiligt den Vertragspartner deshalb unangemessen iSv. § 307 Abs. 1 BGB.

2. Der Vorrang von Individualabreden gemäß § 305b BGB erfasst zwar nicht betriebliche Übungen. Eine zu weit gefasste Schriftformklausel wird aber nicht auf das richtige Maß zurückgeführt, sondern muss insgesamt als unwirksam angesehen werden.
Volltext: BAG - Urteil, 9 AZR 382/07



LAG-DUESSELDORF – Urteil, 9 Sa 143/07 vom 13.04.2007

Rechtsgebiete:BGB
Schlagworte:betriebliche Übung, doppelte Schriftformklausel
Stichwort:doppelte Schriftformklausel
Leitsatz:1. Schriftformklauseln benachteiligen den Vertragspartner des Verwenders von AGB entgegen den Geboten von Treu und Glauben gem. § 307 Abs. 1 S. 1 BGB unangemessen, wenn nach ihnen auch nach dem Vertragsschluss getroffene mündliche Abmachungen mit umfassend zur Vertretung des Verwenders der AGB berechtigten Personen ohne schriftliche Bestätigung keine Gültigkeit haben (im Anschluss an BGH NJW 1986, S. 1809 und BGH NJW 1983, S. 1853 zu § 9 AGBG).

2. Ist eine Schriftformklausel nach § 307 Abs. 1 S. 1 BGB unwirksam, kann sie wegen des Verbots der geltungserhaltenden Reduktion (§ 306 Abs. 2 BGB) nicht mit dem Inhalt aufrechterhalten werden, dass sie Ansprüche, die aufgrund einer betrieblichen Übung entstanden sind, ausschließt, sofern die betriebliche Übung nicht schriftlich festgelegt wurde (im Anschluss an BAG AP Nr. 3 zu § 309 BGB).
Volltext: LAG-DUESSELDORF - Urteil, 9 Sa 143/07

LAG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 2 Sa 555/03 vom 23.11.2004

Rechtsgebiete:BGB, ArbGG, ZPO
Schlagworte:Beweiswürdigung, doppelte Schriftformklausel
Stichwort:doppelte Schriftformklausel
Volltext: LAG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 2 Sa 555/03

SAECHSISCHES-LAG – Urteil, 2 Sa 386/03 vom 05.03.2004

Rechtsgebiete:BGB, ZPO
Schlagworte:Einfühlungsverhältnis als dem Arbeitsverhältnis vorgeschaltete Beziehung (hier - zu Einweisungszwecken), doppelte Schriftformklausel im Arbeitsvertrag contra behaupteten früheren Beginn des Vertrages
Stichwort:doppelte Schriftformklausel
Volltext: SAECHSISCHES-LAG - Urteil, 2 Sa 386/03


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