JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > D > Doppelte Haushaltsführung
| Rechtsgebiete: | BetrVG |
| Schlagworte: | Anrechnung von Tarifgehaltserhöhungen auf übertarifliche Zulage |
| Stichwort: | Doppelte Haushaltsführung |
| Volltext: BAG - Urteil, 1 AZR 57/08 | |
| Rechtsgebiete: | BetrVG |
| Schlagworte: | Anrechnung von Tarifgehaltserhöhung auf übertarifliche Zulage |
| Stichwort: | Doppelte Haushaltsführung |
| Leitsatz: | 1. Der Betriebsrat hat nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG bei der Anrechnung einer Tarifgehaltserhöhung auf übertarifliche Zulagen mitzubestimmen, wenn eine generelle Maßnahme vorliegt, sich durch die Anrechnung die bisher bestehenden Verteilungsrelationen ändern und für die Neuregelung innerhalb des vom Arbeitgeber mitbestimmungsfrei vorgegebenen Dotierungsrahmens ein Gestaltungsspielraum besteht. 2. Erfolgen Tarifgehaltserhöhungen zeitlich versetzt in mehreren Schritten oder Stufen, ist für die Beurteilung des Mitbestimmungsrechts des Betriebsrats eine isolierte Betrachtung des jeweiligen Anrechnungsvorgangs nicht immer ausreichend. Vielmehr kann es darauf ankommen, ob den Entscheidungen des Arbeitgebers über eine mögliche Anrechnung eine einheitliche Konzeption zugrunde liegt. Für ein einheitliches Gesamtkonzept kann insbesondere ein enger zeitlicher Zusammenhang zwischen den Anrechnungsvorgängen sprechen. |
| Volltext: BAG - Urteil, 1 AZR 55/08 | |
| Rechtsgebiete: | GG, AGG, ZPO, BGB, ArbGG, KSchG, InsO, StPG, EigenbetriebsG, PersVG Berlin |
| Schlagworte: | Altersdiskriminierung, Entschädigung, Versetzung |
| Stichwort: | Doppelte Haushaltsführung |
| Leitsatz: | Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz. |
| Volltext: BAG - Urteil, 8 AZR 73/08 | |
| Rechtsgebiete: | GG, AGG, ZPO, BGB, ArbGG, KSchG, InsO, StPG, EigenbetriebsG, PersVG Berlin |
| Schlagworte: | Altersdiskriminierung, Entschädigung, Versetzung |
| Stichwort: | Doppelte Haushaltsführung |
| Leitsatz: | 1. Ein Anspruch des Arbeitnehmers nach § 15 Abs. 2 AGG gegen den Arbeitgeber auf Entschädigung wegen eines Nichtvermögensschadens aufgrund eines Verstoßes gegen das Benachteiligungsverbot setzt kein schuldhaftes Verhalten des Arbeitgebers voraus. 2. Voraussetzung für einen Entschädigungsanspruch nach § 15 Abs. 2 AGG ist nicht, dass der Arbeitnehmer in seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht verletzt worden ist. Bei einem Verstoß des Arbeitgebers gegen das Benachteiligungsverbot ist grundsätzlich das Entstehen eines immateriellen Schadens beim Arbeitnehmer anzunehmen, welcher zu einem Entschädigungsanspruch führt. |
| Volltext: BAG - Urteil, 8 AZR 906/07 | |
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