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LAG-MUENCHEN – Beschluss, 2 TaBV 102/06 vom 25.01.2007

Rechtsgebiete:BetrVG, WO
Schlagworte:Doppelkandidatur
Stichwort:Doppelkandidatur
Leitsatz:Die Ungültigkeit einer Vorschlagsliste entbindet den Wahlvorstand nicht von seiner Verpflichtung, Doppelkandidaten zu einer Erklärung aufzufordern, welche Bewerbungen sie aufrechterhalten (§ 6 Abs. 7 Satz 2 WO). Ein Verstoß des Wahlvorstandes gegen diese Verpflichtung macht die Wahl unwirksam (§ 19 Abs. 1 BetrVG).
Volltext: LAG-MUENCHEN - Beschluss, 2 TaBV 102/06




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