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Domain-Name als nicht abnutzbares immaterielles Wirtschaftsgut

Entscheidungen der Gerichte




BFH – Urteil, III R 6/05 vom 19.10.2006

Rechtsgebiete:EStG, HGB
Schlagworte:Domain-Name als nicht abnutzbares immaterielles Wirtschaftsgut, Begriff Anschaffungskosten im Ertragsteuerrecht, keine Teilwertabschreibung bei Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG
Stichwort:Domain-Name als nicht abnutzbares immaterielles Wirtschaftsgut
Leitsatz:Aufwendungen, die für die Übertragung eines Domain-Namens an den bisherigen Domaininhaber geleistet werden, sind Anschaffungskosten für ein in der Regel nicht abnutzbares immaterielles Wirtschaftsgut.
Volltext: BFH - Urteil, III R 6/05




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