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Dolmetscherkosten bei Betreuung

Entscheidungen der Gerichte

OLG-SCHLESWIG – Beschluss, 2 W 207/07 vom 03.09.2008

1. Die Zulassung der weiteren Beschwerde nach § 56g Abs. 5 S. 2 FGG im Tenor stellt keine Rechtsmittelbelehrung dar. Aus ihr lässt sich nicht entnehmen, dass die einfache - nicht fristgebundene - Beschwerde das richtige Rechtsmittel sei.

2. Die Betreuervergütung beinhaltet auch die Kosten für einen vom Betreuer erforderlichenfalls hinzu zu ziehenden Dolmetscher.

OLG-SCHLESWIG – Beschluss, 2 W 193/07 vom 03.09.2008

1. Die Zulassung der weiteren Beschwerde nach § 56g Abs. 5 S. 2 FGG im Tenor stellt keine Rechtsmittelbelehrung dar. Aus ihr lässt sich nicht entnehmen, dass die einfache - nicht fristgebundene - Beschwerde das richtige Rechtsmittel sei.

2. Die Betreuervergütung beinhaltet auch die Kosten für einen vom Betreuer erforderlichenfalls hinzu zu ziehenden Dolmetscher.

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