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Dokumentationspflicht

Entscheidungen der Gerichte




BVERFG – Beschluss, 2 BvR 1691/07 vom 02.07.2009

Rechtsgebiete:StPO, GG
Stichwort:Dokumentationspflicht
Leitsatz:Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz.
Volltext: BVERFG - Beschluss, 2 BvR 1691/07



OLG-DUESSELDORF – Urteil, I-23 U 53/06 vom 26.05.2009

Rechtsgebiete:ZPO, StBerG, GmbHG, BGB
Stichwort:Dokumentationspflicht
Leitsatz:Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz.
Volltext: OLG-DUESSELDORF - Urteil, I-23 U 53/06

OLG-HAMBURG – Beschluss, 2 Ws 80/09 vom 04.05.2009

Rechtsgebiete:StGB, IRG, ÜberstÜbk, EG-VollstrÜbk, StPO
Stichwort:Dokumentationspflicht
Leitsatz:1. Wird im Wege der Vollstreckungshilfe auf Grund eines in Spanien ergangenen Urteils und inländischer Exequaturentscheidung eine Freiheitsstrafe in Deutschland vollstreckt, so sind die im Urteil getroffenen Feststellungen zu den objektiven und subjektiven Tatumständen für das inländische Verfahren zur Reststrafenaussetzung auch dann verbindlich, wenn die Feststellungstiefe nicht inländischen Urteilsanforderungen genügt. Ergänzende eigene Feststellungen sind dem deutschen Vollstreckungsgericht nur gestattet, wenn und soweit die ausdrücklichen und stillschweigenden Urteilsfeststellungen nicht ausreichen, hinsichtlich der Tatumstände das durch § 57 Abs. 1 S. 2, Abs. 2 Nr. 2 StGB vorgegebene Prüfungsprogramm zu erfüllen.

2. Ist die im Wege der Vollstreckungshilfe nach rechtskräftiger Exequaturentscheidung in Deutschland zu vollstreckende Freiheitsstrafe aus einem ausländischen Urteil deutlich höher als bei Aburteilung einer vergleichbaren Tat im Inland zu erwarten, begründet diese Abweichung keinen besonderen Umstand im Sinne des § 57 Abs. 2 Nr. 2 StGB, kann aber bei Ausübung des nach § 57 Abs. 2 StGB eingeräumten Aussetzungsermessens mit berücksichtigt werden. Die von der tatsächlich längeren Vollstreckungsdauer ausgehende Einwirkung auf den Verurteilten kann einen besonderen Umstand der "Entwicklung während des Strafvollzugs" im Sinne des § 57 Abs. 2 Nr. 2 StGB beinhalten.

3. Zur Hinderung eigener Sachentscheidung des Beschwerdegerichts und Zurückverweisung der Sache bei fehlender Dokumentation der Äußerungen eines Verurteilten aus durchgeführter mündlicher Anhörung im Verfahren der Reststrafenaussetzung.
Volltext: OLG-HAMBURG - Beschluss, 2 Ws 80/09

OLG-HAMM – Beschluss, 2 Ss 117/09 vom 28.04.2009

Rechtsgebiete:StPO
Schlagworte:Blutentnahme, Gefahr im Verzug, Anordnung, Zuständigkeit, Beweisverwertungsverbot
Stichwort:Dokumentationspflicht
Leitsatz:Zur Annahme von "Gefahr im Verzug" und zur Annahme eine Beweisverwertungsverbotes bei durch einen Polizeibeamten angeordneten Blutentnahme.
Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 2 Ss 117/09


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