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Entscheidungen der Gerichte




OLG-FRANKFURT – Beschluss, 20 W 47/07 vom 14.07.2008

Rechtsgebiete:BGB, GBO
Schlagworte:Grundstück, Nießbrauch, Bruchteile, Bruchteilsberechtigter, Tod
Stichwort:Dogma
Leitsatz:1. Wird bei Übertragung von Grundbesitz ein Nießbrauch bestellt, der zunächst den Übertragenden zu ideellen Bruchteilen und nach dem Tod des Erstversterbenden dem Überlebenden allein zustehen soll, so liegen mehrere Nießbrauchsrechte vor, die entsprechend zu bewilligen sind.

2. Außer einem Nießbrauch für die Bruchteilsberechtigten ist unter einer weiteren laufenden Nummer ein aufschiebend bedingtes Nießbrauchsrecht für den Längstlebenden im Grundbuch einzutragen.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 20 W 47/07



OLG-FRANKFURT – Urteil, 11 U 44/05 (Kart) vom 19.09.2006

Rechtsgebiete:AEG, GWB
Schlagworte:Bahnstrom, Fahrstrom, Strom, Zugverkehr, Eisenbahn, Bahn, Diskriminierung, Schienenverkehr, Konzern, Gleichartigkeit, Gleichheit Sachgebiete Zivilrecht/Wirtschaftsrecht
Stichwort:Dogma
Leitsatz:1. Konzernunternehmen sind wegen der wirtschaftlichen Einheit - im Verhältnis zum diskriminierten Drittunternehmen - im Sinne von § 20 GWB nicht als gleichartige Unternehmen anzusehen.

2. Die Vorschriften des AEG und der EIBV sind auf die Belieferung mit Fahrstrom nicht anwendbar.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Urteil, 11 U 44/05 (Kart)

OLG-KOELN – Urteil, 5 U 147/05 vom 26.04.2006

Rechtsgebiete:UKlaG, VVG, UWG, BGB, AVB, AGBG
Stichwort:Dogma
Volltext: OLG-KOELN - Urteil, 5 U 147/05

OVG-BERLIN-BRANDENBURG – Urteil, OVG 10 A 1.05 vom 25.04.2006

Rechtsgebiete:BauGB
Schlagworte:Normenkontrolle, Bebauungsplan XV-46 des Bezirks Treptow-Köpenick, Überplanung, Festsetzung von öffentlichen Verkehrsflächen, Inanspruchnahme von Grundstücken für den Straßenbau, Straßenbreite, Straßenverbreiterung, Breite von 8, 25 m und Querschnittsreduzierung auf 7, 25 m vor zwei Grundstücken, EAE 85/95, Verkehrssicherheit, Verschwenkung, Gebot der Lastengleichheit
Stichwort:Dogma
Leitsatz:1. Grundstücke mit einer geringen Tiefe und einer straßennahen Lage der Bebauung werden durch die Inanspruchnahme eines entsprechenden straßenseitigen Grundstücksstreifens für eine Straßenverbreiterung stärker - mit Blick auf die Bebaubarkeit - belastet als Grundstücke mit einer deutlich größeren Grundstückstiefe und straßenferneren Bebauung. Der Plangeber ist auch nicht gehalten, jedes einzelne Grundstück auf jeder Straßenseite "parzellenscharf" in den Blick zu nehmen und die Straße je nach dem, d.h. entsprechend dem jeweiligen Zuschnitt des Grundstücks mal auf der einen, mal auf der anderen Seite zu verschwenken.

2. Die Empfehlungen EAE 85/95 halten anhand der Klassifizierung der Straßen u.a. auch mit Blick auf die Länge der Erschließungsanlage eine allgemeine Orientierung zur Bewertung des zu erwartenden Verkehrsaufkommens bereit. Besondere Umstände, die dem Plangeber hätten Anlass sein müssen, darüber hinaus zur Ermittlung des entscheidungserheblichen Sachverhalts zusätzlich eine Verkehrszählung durchzuführen, sind im vorliegenden Fall nicht zu erkennen.
Volltext: OVG-BERLIN-BRANDENBURG - Urteil, OVG 10 A 1.05


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