JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > D > Divergenzrüge in personalvertretungsrechtlichen Streitigkeiten bei Anwendung der Verwaltungsgerichtsordnung.
| Rechtsgebiete: | RhPPersVG, VwGO |
| Schlagworte: | Demokratieprinzip, polizeilicher Einsatzbefehl für Großveranstaltungen, Divergenzrüge in personalvertretungsrechtlichen Streitigkeiten bei Anwendung der Verwaltungsgerichtsordnung. |
| Stichwort: | Divergenzrüge in personalvertretungsrechtlichen Streitigkeiten bei Anwendung der Verwaltungsgerichtsordnung. |
| Leitsatz: | Leitsätze: 1. Das demokratische Prinzip verlangt nicht, daß der polizeiliche Vorbefehl bzw. Einsatzbefehl für Großveranstaltungen (hier Heilig-Rock-Wallfahrt in Trier) von vornherein mitbestimmungsfrei bleibt. 2. Eine Divergenz nach § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO setzt voraus, daß die Entscheidung des Berufungsgerichts und die Entscheidung, auf die die Abweichungsrüge gestützt wird, zu derselben Rechtsvorschrift ergangen sind; dies gilt auch für eine personalvertretungsrechtliche Streitigkeit, wenn nach dem betreffenden Landespersonalvertretungsgesetz die Verwaltungsgerichtsordnung anzuwenden ist. Beschluß des 6. Senats vom 4. Februar 1999 - BVerwG 6 B 131.98 - I. VG Mainz vom 28.10.1997 - Az.: VG 5 K 940/96.MZ - II. OVG Koblenz vom 11.09.1998 - Az.: 5 A 10255/98.OVG - |
| Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 6 B 131.98 | |
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