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NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Urteil, 5 LB 22/05 vom 11.01.2007

Rechtsgebiete:BhV, BRRG, RiHU
Schlagworte:Behinderteneinrichtung, Divergenzrevision, Einrichtung der Behindertenhilfe, Pflegeeinrichtung, Pflegeheim, Unterbringung
Stichwort:Divergenzrevision
Leitsatz:- Eine stationäre Langzeiteinrichtung für Behinderte ist eine Pflegeeinrichtung im Sinne der Nrn. 1.1 und 2.3 RiHU 1993 und RiHU 1994 nicht erst dann, wenn die Pflege im Vordergrund der Zweckbestimmung und des Charakters der Einrichtung steht, sondern es reicht aus, dass der Zweck und der Charakter der Einrichtung durch die dort neben der Unterbringung und sonstigen Betreuung angebotene Pflege maßgeblich mit geprägt werden.

- Die Voraussetzungen für die Zulassung der Divergenzrevision gemäß § 127 Nr. 1 BRRG sind nicht erfüllt, wenn eine Abweichung lediglich zwischen oberverwaltungsgerichtlichen Entscheidungen besteht, die eine Frage ausgelaufenen und nur für einige Altfälle noch geltenden Rechts unterschiedlich beantworten.
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Urteil, 5 LB 22/05




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