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Divergenzberufung

Entscheidungen der Gerichte




HESSISCHER-VGH – Beschluss, 12 UZ 1944/02.A vom 12.09.2002

Rechtsgebiete:AsylVfG
Schlagworte:Divergenzberufung - Begründung
Stichwort:Divergenzberufung
Leitsatz:In der Begründung eines auf Divergenz gestützten Zulassungsantrags muss sowohl die gerügte Abweichung durch Gegenüberstellung der einander widersprechenden Grundsätze in der angefochtenen und in der in Bezug genommenen Entscheidung genau bezeichnet als auch dargelegt werden, dass das angegriffene Urteil auf der behaupteten Abweichung beruht.
Volltext: HESSISCHER-VGH - Beschluss, 12 UZ 1944/02.A



HESSISCHER-VGH – Beschluss, 12 UZ 4014/99.A vom 21.03.2000

Rechtsgebiete:AsylVfG
Schlagworte:Divergenzberufung, Grundsatzberufung, Rechtsmittel
Stichwort:Divergenzberufung
Leitsatz:1. Zum ordnungsgemäßen Vortrag des Zulassungsgrundes einer Divergenz im Sinne von § 78 Abs. 3 Nr. 2 AsylVfG gehört jedenfalls grundsätzlich die substantiierte Darlegung, dass die angegriffene Entscheidung auf der gerügten Abweichung von der in Bezug genommenen Entscheidung eines dort genannten übergeordneten Gerichts beruht.

2. Die Berufung kann auch wegen Abweichung von einem Beschluss zugelassen werden, wenn und soweit dieser die Entscheidung einer Grundsatzfrage enthält.

3. Bei einer wesentlichen Veränderung der für eine Gruppenverfolgung erheblichen Verhältnisse im Herkunftsstaat kommt die Zulassung der Berufung gegen ein hierauf gestütztes Urteil wegen (erneuter) Klärungsbedürftigkeit in Betracht; eine Divergenzrüge ist bei dieser Konstellation ungeeignet.
Volltext: HESSISCHER-VGH - Beschluss, 12 UZ 4014/99.A


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