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Divergenz zwischen Statusamt und Dienstposten während der Probezeit

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BVERWG – Urteil, BVerwG 2 C 10.06 vom 22.03.2007

Rechtsgebiete:LBG NRW, BBesG, BRRG, GG
Schlagworte:Beamtin, Rektorin einer Grundschule, Führungserprobung, Divergenz zwischen Statusamt und Dienstposten während der Probezeit
Stichwort:Divergenz zwischen Statusamt und Dienstposten während der Probezeit
Leitsatz:Der Erfolg der Führungserprobung nach § 25a LBG NRW a.F. beurteilt sich nach der Bewährung des Beamten in dem ihm übertragenen Funktionsamt und wird daher durch dieses begrenzt. Entspricht der Dienstposten nicht dem auf Probe übertragenen Statusamt, so kann aus der Bewährung in dieser Funktion der höherwertige Status nicht dauerhaft beansprucht werden.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 2 C 10.06




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