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Divergenz von Festsetzung und planerischem Willen

Entscheidungen der Gerichte




VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Urteil, 3 S 1119/04 vom 22.03.2006

Rechtsgebiete:BauGB, StrG, StVO
Schlagworte:Änderung Bebauungsplan, Gegenstand des Normenkontrollverfahrens, Antragsbefugnis, Abwägungsfehler, Divergenz von Festsetzung und planerischem Willen, Erschließungsverkehr, Verkehrsberuhigter Bereich, Widmungsbeschränkung
Stichwort:Divergenz von Festsetzung und planerischem Willen
Leitsatz:1. Die Ausweisung einer Verkehrsfläche mit der besonderen Zweckbestimmung "verkehrsberuhigter Bereich im Sinne des § 42 Abs. 4 a StVO" in einem Bebauungsplan ist grundsätzlich von § 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB gedeckt.

2. Bei der Festsetzung eines verkehrsberuhigten Bereichs hat sich der Satzungsgeber in tatsächlicher Hinsicht an den Voraussetzungen für eine derartige Anordnung durch die Straßenverkehrsbehörde zu orientieren.

3. Eine Gemeinde ist als Straßenbaulastträger nicht befugt, sich über den in einem Bebauungsplan festgesetzten besonderen Nutzungszweck einer Straße durch Umwidmung hinwegzusetzen. Hierzu bedarf es der Änderung des Bebauungsplans.
Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Urteil, 3 S 1119/04



BVERWG – Urteil, BVerwG 4 CN 4.03 vom 18.03.2004

Rechtsgebiete:BauGB, FStrG, GG, StrWG NRW, VwVfG NRW
Schlagworte:Bebauungsplan, Straßenplanung, planfeststellungsersetzenden Bebauungsplan, Erforderlichkeit, Mangel der Finanzierbarkeit, Realisierbarkeit des Vorhabens, inhaltliche Bestimmtheit, Begründung zum Bebauungsplan, Abwägung, Divergenz von Festsetzung und planerischem Willen, Beachtlichkeit eines Abwägungsfehlers
Stichwort:Divergenz von Festsetzung und planerischem Willen
Leitsatz:Ein planfeststellungsersetzender Bebauungsplan, der die Trasse einer Landesstraße festsetzt, ist grundsätzlich nicht erforderlich im Sinne von § 1 Abs. 3 BauGB, wenn die Verwirklichung des Vorhabens innerhalb eines Zeitraums von etwa zehn Jahren nach In-Kraft-Treten des Plans ausgeschlossen erscheint.

Ein Bebauungsplan leidet an einem Abwägungsfehler, wenn seine Festsetzungen nicht dem Willen des Satzungsgebers entsprechen.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 4 CN 4.03


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