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Disziplinarmaßnahme der Entfernung aus dem Dienst bei einem DO-Angestellten

Entscheidungen der Gerichte




BAG – Urteil, 2 AZR 256/97 vom 25.02.1998

Rechtsgebiete:BGB, RVO
Schlagworte:Disziplinarmaßnahme der Entfernung aus dem Dienst bei einem DO-Angestellten
Stichwort:Disziplinarmaßnahme der Entfernung aus dem Dienst bei einem DO-Angestellten
Leitsatz:Leitsatz:

Im Recht der Dienstordnungs-Angestellten sind die außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund und die disziplinarische fristlose Dienstentlassung zwei voneinander scharf zu trennende Rechtsinstitute, die nicht in einem Subsidiaritätsverhältnis stehen (Bestätigung der Rechtsprechung im Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 28. April 1982 - 7 AZR 962/79 - BAGE 39, 32 = AP Nr. 4 zu § 87 BetrVG 1972 Betriebsbuße).

Aktenzeichen: 2 AZR 256/97
Bundesarbeitsgericht 2. Senat Urteil vom 25. Februar 1998
- 2 AZR 256/97 -

I. Arbeitsgericht
Berlin
- 90 Ca 4830/96 -
Urteil vom 18. Juni 1996

II. Landesarbeitsgericht
Berlin
- 11 Sa 88/96 -
Urteil vom 11. Februar 1997
Volltext: BAG - Urteil, 2 AZR 256/97




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