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Disziplinarmaß

Entscheidungen der Gerichte




OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 3 A 10242/09.OVG vom 08.05.2009

Rechtsgebiete:LBG, LDG, StGB
Schlagworte:Beamter, Polizeibeamter, Dienstvergehen, außerdienstliches Dienstvergehen, Ansehensschädigung, Vertrauensschädigung, Berufsbeamtentum, Untragbarkeit, Strafurteil, Bindung, Bindungswirkung, Lösungsbeschluss, Geständnis, Straftat, Ordnungswidrigkeit, Betrug, Steuerhinterziehung, Bauen ohne Baugenehmigung, Nebentätigkeit, ungenehmigte Nebentätigkeit, Fehlzeiten, krankheitsbedingte Fehlzeiten, Disziplinarmaß, Entfernung aus dem Dienst, Dienstentfernung, Milderungsgrund, Nachbewährung, Einsicht, Uneinsichtigkeit, Verhältnismäßigkeit
Stichwort:Disziplinarmaß
Leitsatz:Ein mehrfach strafrechtlich in Erscheinung getretener Polizeibeamter (u. a. Steuerhinterziehung in erheblichem Umfang, Betrug in zwölf Fällen), der zudem über Jahre hinweg, auch während krankheitsbedingter Fehlzeiten, mehrere ungenehmigte Nebentätigkeiten ausgeübt hat, ist - vor allem bei fehlender Einsicht in das Unrecht seines Handelns - für einen Verbleib im Polizeidienst untragbar geworden und deshalb aus dem Dienst zu entfernen. Eine während des Disziplinarverfahrens möglicherweise erfolgte tadelfreie Dienstverrichtung (sog. Nachbewährung) steht in einem solchen Fall der Verhängung der disziplinaren Höchstmaßnahme nicht entgegen.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 3 A 10242/09.OVG



OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 11 A 11152/07.OVG vom 07.12.2007

Rechtsgebiete:GG, BBG, BDG, PostG, BPersVG, PostPersRG, StGB
Schlagworte:Beamtenrecht, Disziplinarrecht, Beamter, Postbeamter, Dienstvergehen, Brief, Briefsendung, Weihnachtskarte, Trauerkarte, Verletzung des Briefgeheimnisses, Unterschlagung, Straftat, Vertrauen, Vertrauensverlust, Deutsche Post AG, Ansehensund Vertrauensschädigung, Strafurteil, Feststellungen, tatsächliche Feststellungen, Untragbarkeit, Disziplinarmaß, Entfernung aus dem Dienst, Dienstentfernung, Ansehen, Ansehensschädigung, Milderungsgründe
Stichwort:Disziplinarmaß
Leitsatz:1. Ein bei der Deutschen Post AG eingesetzter Bundesbeamter, der Briefsendungen öffnet, um sich das darin befindliche Bargeld rechtswidrig zuzueignen, verletzt durch diese Straftaten seine Kernpflichten in so erheblichem Maße, dass er wegen des hiermit einhergehenden endgültigen Vertrauens- und Ansehensverlustes in der Regel aus dem öffentlichen Dienst zu entfernen ist.

2. Bei derart schwer wiegenden Zugriffsdelikten muss das Gewicht entlastender Milderungsgründe die belastenden Gesichtspunkte erheblich überwiegen; eine langjährige tadelfreie Dienstverrichtung und strafrechtliche Unbescholtenheit des Beamten reichen hierfür allein nicht aus.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 11 A 11152/07.OVG

VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Urteil, DL 16 S 4/06 vom 09.03.2006

Rechtsgebiete:LBG, LDO
Schlagworte:Disziplinarmaß, Polizeibeamter, Sexueller Missbrauch von Kindern bzw. Schutzbefohlenen, Sittliche Verfehlungen, Verkehrserziehungsdienst
Stichwort:Disziplinarmaß
Leitsatz:1. Ein sog. Kernbereichsversagen eines Polizeibeamten im sittlichen Bereich führt noch nicht dazu, dass "regelmäßig" die Höchstmaßnahme zu verhängen wäre. Zwar ist die Entfernung aus dem Dienst in derartigen Fällen typischerweise in Betracht zu ziehen; ob eine solche oder eine mildere Disziplinarmaßnahme angemessen ist, setzt jedoch eine umfassende Würdigung aller Umstände des Einzelfalles voraus.

2. Einzelfall eines im Verkehrserziehungsdienst tätigen Polizeibeamten, der sich im Rahmen des Verkehrserziehungsunterrichts des sexuellen Missbrauchs von Kindern bzw. Schutzbefohlenen schuldig gemacht hat (Disziplinarmaß: Versetzung in ein Amt derselben Laufbahn mit geringerem Endgrundgehalt)
Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Urteil, DL 16 S 4/06

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 11 A 10903/05.OVG vom 02.12.2005

Rechtsgebiete:GG, BBG, BDG, PostPersRG, StGB
Schlagworte:Beamtenrecht, Disziplinarrecht, Beamter, Postbeamter, Dienstvergehen, Unterschlagung, veruntreuende Unterschlagung, Straftat, Abrechnung, Nachnahmebeträge, Entgelte, anvertraut, Vertrauen, Vertrauensverlust, Deutsche Post AG, Ansehens- und Vertrauensschädigung, Strafurteil, Feststellungen, tatsächliche Feststellungen, Untragbarkeit, Disziplinarmaß, Entfernung aus dem Dienst, Dienstentfernung, Ansehen, Ansehensschädigung, Milderungsgründe, Spielsucht, Spiel-Abhängigkeit, psychische Ausnahmesituation, abgeschlossene negative Lebensphase
Stichwort:Disziplinarmaß
Leitsatz:1. Ein bei der Deutschen Post AG eingesetzter Bundesbeamter, der in mehreren Fällen und über einen längeren Zeitraum dienstlich anvertraute Nachnahmebeträge verspätet abrechnet und zwischenzeitlich zur Finanzierung seiner Spielsucht verwendet, verletzt seine Kernpflichten in so erheblichem Maße, dass er wegen des hierdurch eingetretenen endgültigen Vertrauens- und Ansehensverlustes in der Regel aus öffentlichen Dienst zu entfernen ist.

2. Zu den Milderungsgründen bei Zugriffsdelikten auf dienstlich anvertraute Gelder nach Inkrafttreten des Bundesdisziplinargesetzes.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 11 A 10903/05.OVG


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