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Disziplinarklage

Entscheidungen der Gerichte




OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 11 A 10623/08.OVG vom 17.10.2008

Rechtsgebiete:BDG, VwVfG, VwGO, ZPO
Schlagworte:Disziplinarklage, Disziplinarverfahren, Disziplinargericht, Verhandlungsunfähigkeit, verhandlungsunfähig, Durchführungsgebot, Sachverhaltsaufklärung, Prozesspfleger, rechtliches Gehör, Gehör, Persönlichkeitsbild, Persönlichkeit
Stichwort:Disziplinarklage
Leitsatz:Die Disziplinarklage gegen einen aufgrund Alkoholerkrankung dauerhaft verhandlungsunfähigen Beamten ist wegen eines Verfahrenshindernisses unzulässig, wenn der Beamte sich weder selbst zu den ihm gegenüber erhobenen Vorwürfen äußern noch seinem Prozesspfleger die für eine ausreichende Vertretung erforderlichen Informationen vermitteln kann.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 11 A 10623/08.OVG



BVERWG – Urteil, BVerwG 2 C 43.07 vom 25.10.2007

Rechtsgebiete:BDG, VwGO
Schlagworte:Disziplinarklage, Berufungsverfahren, Beschluss ohne mündliche Verhandlung durch das Berufungsgericht, Beamtenstatus, Sonderregelungen im Disziplinarklageverfahren, Entfernung aus dem Beamtenverhältnis, Maßnahmebestimmung, Bemessungsregelungen, anerkannte Milderungsgründe, Vorbelastung, Dienstvergehen während einer laufenden Bewährung, Geringwertigkeit, Kollegendiebstahl
Stichwort:Disziplinarklage
Leitsatz:In Disziplinarklageverfahren nach dem Bundesdisziplinargesetz darf das Berufungsgericht nicht gemäß § 130a VwGO auf eine Entfernung aus dem Beamtenverhältnis, Aberkennung des Ruhegehalts oder Zurückstufung erkennen oder eine solche Entscheidung bestätigen; dem steht die Sonderregelung des § 59 BDG entgegen, der im Berufungsverfahren Anwendung findet.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 2 C 43.07

NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 19 ZD 6/07 vom 11.06.2007

Rechtsgebiete:BDG, NDiszG, VwGO
Schlagworte:Disziplinarklage, Rechtsmittelbelehrung, Vertretungszwang
Stichwort:Disziplinarklage
Leitsatz:Die Beschwerde gemäß § 62 NDiszG gegen einen auf der Grundlage des § 54 Abs. 1 Nr. 3 NDiszG ergangenen Beschluss der Disziplinarkammer des Verwaltungsgerichts unterliegt dem Vertretungszwang der §§ 4 NDiszG, 67 Abs. 1 VwGO.
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 19 ZD 6/07

BVERWG – Urteil, BVerwG 2 C 25.06 vom 24.05.2007

Rechtsgebiete:BDG
Schlagworte:Aberkennung des Ruhegehalts, "anerkannte Milderungsgründe", Beeinträchtigung des Vertrauens, Bemessungskriterien, Deutsche Bundespost, Diebstahl, Disziplinarbefugnis, Disziplinarklage, Disziplinarmaßnahme, Entfernung aus dem Dienstverhältnis, Milderungsgründe, Persönlichkeitsbild des Beamten, Postunterdrückung, prognostische Gesamtwürdigung, Schwere des Dienstvergehens, umfassende Sachaufklärung, Vergleichsmaßstäbe, Verletzung des Postgeheimnisses, Zugriffsdelikt
Stichwort:Disziplinarklage
Leitsatz:Das Gewicht entlastender Gesichtspunkte muss umso größer sein, je schwerer das Zugriffsdelikt aufgrund der Höhe des Schadens, der Anzahl und Häufigkeit der Zugriffshandlungen, der Begehung von "Begleitdelikten" und anderer belastender Gesichtspunkte im Einzelnen wiegt (wie Senatsurteile vom 3. Mai 2007 - BVerwG 2 C 30.05 und BVerwG 2 C 9.06 -).
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 2 C 25.06


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