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Dispositionsmaxime

Entscheidungen der Gerichte




BVERWG – Beschluss, BVerwG 6 PB 11.09 vom 28.05.2009

Rechtsgebiete:SächsPersVG, ArbGG
Schlagworte:SächsPersVG § 25, Anfechtung einer Personalratswahl, Reichweite der gerichtlichen Prüfung, Personalvertretungsrecht
Stichwort:Dispositionsmaxime
Leitsatz:Die gerichtliche Überprüfung einer Personalratswahl ist nicht auf die von den Antragstellern gerügten Wahlrechtsverstöße begrenzt.
Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 6 PB 11.09



VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Urteil, A 11 S 610/08 vom 14.05.2009

Rechtsgebiete:AufenthG, EGRL 04/83, VwGO
Schlagworte:Afghanistan, Folgeschutzgesuch, Abschiebungsverbot, Extreme Gefahrenlage, Versorgungslage
Stichwort:Dispositionsmaxime
Leitsatz:Für die Personengruppe der beruflich nicht besonders qualifizierten afghanischen Staatsangehörigen, die in Kabul ohne Rückhalt und Unterstützung durch Familie oder Bekannte sind und dort weder über Grundbesitz noch über nennenswerte Ersparnisse verfügen, besteht aufgrund der derzeit katastrophalen Versorgungslage bei einer Abschiebung nach Kabul eine extreme Gefahrensituation im Sinne des § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG (ebenso: OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 06.05.2008 - 6 A 10749/07 - AuAS 2008, 188).
Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Urteil, A 11 S 610/08

VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Urteil, A 11 S 983/06 vom 14.05.2009

Rechtsgebiete:AufenthG, EGRL 04/83, VwGO
Schlagworte:Afghanistan, Folgeschutzgesuch, Abschiebungsverbot, Extreme Gefahrenlage, Versorgungslage
Stichwort:Dispositionsmaxime
Leitsatz:1. Der Prüfungsumfang des Berufungsgerichts in einer Streitigkeit nach dem Asylverfahrensgesetz wird mit Inkrafttreten des § 60 Abs. 7 Satz 2 AufenthG n. F. am 28. August 2007 nicht kraft Gesetzes auf dieses neu - europarechtlich begründete - Abschiebungsverbot erweitert, wenn die Berufung bereits vor diesem Zeitpunkt nur bezüglich des - nationalen - Abschiebungsverbots nach § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG zugelassen worden ist.

2. Für die Personengruppe der afghanischen Staatsangehörigen, die in Kabul auf den Rückhalt und die Unterstützung durch Familie oder Bekannte bauen können oder dort über Grundbesitz oder über nennenswerte Ersparnisse verfügen, besteht bei einer Abschiebung nach Kabul trotz der dort vorherrschenden schwierigen Versorgungs- und Sicherheitslage keine extreme Gefahrensituation im Sinne des § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG (Ergänzung zum Senatsurteil vom 14.05.2009 in der Sache A 11 S 610/08).
Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Urteil, A 11 S 983/06

OLG-KARLSRUHE – Beschluss, 17 W 45/08 vom 23.04.2009

Rechtsgebiete:GKG
Stichwort:Dispositionsmaxime
Leitsatz:Haben die Parteien sich außergerichtlich geeinigt und beantragen sie deshalb übereinstimmend eine Aufhebung (oder Verlegung) des Verkündungstermins, verstößt ein Festhalten an dem Verkündungstermin gegen die Dispositionsmaxime der Parteien und gegen die Verpflichtung, auf eine gütliche Streitbeilegung hinzuwirken. Dies gilt auch, wenn der erkennende Richter zum Zeitpunkt des Antrags von dem Inhalt des Vergleichs noch keine Kenntnis hat.
Volltext: OLG-KARLSRUHE - Beschluss, 17 W 45/08


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