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Diskriminierung wegen des Geschlechts bei Einstellung

Entscheidungen der Gerichte




LAG-HAMM – Urteil, 11 Sa 95/08 vom 24.04.2008

Rechtsgebiete:AGG
Schlagworte:Diskriminierung wegen des Geschlechts bei Einstellung
Stichwort:Diskriminierung wegen des Geschlechts bei Einstellung
Leitsatz:1. Eine Stellenanzeige "Hotelfachfrau (Hotelfachmann, - frau)" genügt dem AGG.

2. Wendet sich der Personal suchende Arbeitgeber an die Bundesagentur für Arbeit und schaltet diese daraufhin eine Internetanzeige "Hotelfachfrau (Hotelfachmann, - frau)", so ist eine daraus hergeleitete und unzulässig verkürzte Anzeige "Hotelfachfrau" eines privaten Internetportals kein tragfähiges Indiz für einen Diskriminierungswillen des Arbeitgebers i.S.d. § 22 AGG.

3. Etwas anders würde nur dann gelten, wenn der Arbeitgeber die unzulässige Verkürzung der Stellenanzeige nachweislich veranlasst oder wissentlich geduldet hätte.
Volltext: LAG-HAMM - Urteil, 11 Sa 95/08




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